Die neue EU-Drohnenverordnung bietet einheitliche Regulierung  – mit nationalen Regelungen für Geozonen in den Mitgliedsstaaten

Die neue europäische Drohnenverordnung mit seiner einheitlichen Regulierung schafft gleiche Flugmöglichkeiten in allen europäischen Ländern, inklusive England. Und selbst die Schweiz hat sich der EU-Verordnung angeschlossen. Damit kann jeder Drohnenpilot sicher sein, dass er nach gleichem Recht in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten fliegen kann. Allerdings erlaubt die EU-Regulierung den Mitgliedsstaaten nationale Geozonen festzulegen, in denen die Flugrechte eingeschränkt oder von speziellen Genehmigungen abhängig sein können.

Für eine bessere Übersicht haben wir Euch die Nationalen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz verlinkt. Die Inhalte dieser Seite wurden von der EASA zusammengetragen und bereitgestellt. Wenn Ihr mehr zu dem Thema Drohnenverordnungen in anderen Ländern erfahren möchtet, führt Euch der nachfolgende Link weiter:

Link zum EASA-Verzeichnis Nationale Regelungen

Damit seid Ihr immer aktuell auf dem Laufenden, wenn Ihr mal in den Nachbarstaaten fliegen wollt und dafür die nationalen Flugregelungen beachten müsst.

Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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