Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim Ordnungsamt anzuzeigen, zurückgenommen. Nach Intervention des BVCP spricht die Stadt von einem „bedauerlichen Kommunikationsfehler“ und stellt klar: „Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht.“

Der BVCP begrüßt diese Klarstellung. Kommunen können die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln, aber keine pauschalen Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.


Nach der Intervention des BVCP hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung zur Anzeige von Drohnenflügen beim Ordnungsamt zurückgenommen. Eine pauschale Anzeigepflicht besteht nicht.

Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27. April 2026 hatte in der Drohnen-Community für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Darin, sowie auf der städtischen Webseite, wurde dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu wurden Formulare mit umfangreichen Abfragen zu geplanten Flugvorhaben bereit gestellt. Viele private und gewerbliche Fernpilotinnen und Fernpiloten fragten sich daraufhin, ob künftig vor jedem Drohnenflug zusätzlich eine kommunale Anzeige oder Abstimmung mit dem Ordnungsamt erforderlich sei.

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. hatte die Darstellung kritisch bewertet und die Stadtverwaltung mit einem Schreiben um rechtliche Klarstellung, Erläuterung der Rechtsgrundlage und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten (siehe unseren Artikel „Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung“ mit unseren Schreiben an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 1. Mai 2026).

Nun hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler reagiert und die frühere Darstellung ausdrücklich zurückgenommen. In ihrer aktuellen Mitteilung erklärt die Stadtverwaltung:

Mit einer Pressemitteilung vom 27. April 2026 hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierbei handelte es sich um einen bedauerlichen Kommunikationsfehler. Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht. Bei privaten oder gewerblichen Drohnenflügen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Darüberhinausgehende, besondere Verpflichtungen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen nicht. Für die entstandenen Irritationen bittet die Stadtverwaltung um Entschuldigung.

Der BVCP begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Sie bestätigt die von uns vertretene Rechtsauffassung: Drohnenflüge sind bereits durch europäische und nationale luftverkehrsrechtliche Vorschriften geregelt. Kommunen können nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage eigene pauschale Anzeige-, Genehmigungs- oder Verbotsverfahren für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.

Wichtige Unterscheidung: Flächennutzung ist nicht Luftverkehrsrecht

Der Fall zeigt, wie wichtig eine saubere Abgrenzung ist. Städte und Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln – etwa wenn von städtischen Grundstücken, Straßen, Plätzen oder Grünanlagen gestartet oder dort gelandet werden soll. Auch Sondernutzungen, Absperrungen oder größere gewerbliche Aufbauten können kommunale Zuständigkeiten berühren.

Davon zu unterscheiden ist jedoch der eigentliche Drohnenflug im Luftraum. Dieser richtet sich nach den geltenden europäischen und nationalen Vorschriften, insbesondere nach den Regeln der jeweiligen Betriebskategorie, den geografischen UAS-Gebieten, der Luftverkehrs-Ordnung sowie weiteren einschlägigen Vorschriften.

Eine pauschale kommunale Anzeigepflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Fernpilotinnen und Fernpiloten müssten sonst vor jedem Flug zusätzlich prüfen, ob eine Gemeinde eigene Meldepflichten erfunden hat. Ein solcher Flickenteppich wäre weder praktikabel noch rechtssicher.

BVCP: Rechtssicherheit für Fernpilotinnen, Fernpiloten und Behörden

Für den BVCP ist die Rücknahme der Anzeigepflicht ein wichtiger Erfolg für die Drohnen-Community. Der Vorgang zeigt zugleich, wie wichtig fachliche Aufklärung und ein sachlicher Dialog mit Behörden sind.

Sicherheit, Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Fliegen bleiben zentrale Anliegen des Verbandes. Private und gewerbliche Drohnenbetreiber müssen selbstverständlich die geltenden Vorschriften beachten, geografische UAS-Gebiete prüfen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte respektieren und erforderliche Genehmigungen bei den zuständigen Stellen einholen.

Rechtssicherheit entsteht jedoch nicht durch zusätzliche kommunale Sonderwege, sondern durch korrekte Information, klare Zuständigkeiten und eine verständliche Anwendung des bestehenden Luftrechts.

Kein Einzelfall: BVCP prüft weitere Hinweise aus Kommunen

Der Fall Bad Neuenahr-Ahrweiler ist leider kein Einzelfall. Immer wieder erreichen den BVCP Hinweise auf kommunale Formulare, Satzungen oder Auskünfte, die den Eindruck erwecken, Ordnungsämter oder Gemeinden könnten Drohnenflüge im Gemeindegebiet eigenständig genehmigen, untersagen oder von einer vorherigen Anzeige abhängig machen.

Der BVCP wird solche Fälle auch künftig fachlich prüfen und dort das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, wo durch missverständliche oder rechtlich zu weitgehende Darstellungen Verunsicherung entsteht.

Unser Dank gilt der Community, die uns auf weitere Vorgänge dieser Art aufmerksam gemacht und mit Nachfragen unterstützt hat. Genau dafür ist ein Verband da: zuhören, prüfen, einordnen und handeln.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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