EU-Drohnen-Regulierung

Köln, 8. April 2020: Wir hatten es bereits vermutet und in den letzten Wochen in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) aufgrund der ohnehin noch vielen offenen Fragen und der erschwerenden Einschränkungen durch die Corona-Krise auch dringend empfohlen… Nun wird auch offiziell in der EU über eine spätere Einführung der neuen Duchführungsverordnung auf Basis der europäischen Regulierung erst zum 1. Januar 2021 gesprochen. Bis dahin würden in Deutschland die bisherigen Bestimmungen der LuftVO vom April 2017 weiter fortgelten.

In einem Schreiben informierte das BMVI heute die Bundesländer und alle Verbände und Teilnehmer der unterschiedlichen Gremien des UAV-Beirates, dass sich zahlreiche Mitgliedstaaten mit Hinweis auf die aktuelle Coronavirus-Situation und ihre Auswirkungen auf den Verkehrssektor gegenüber der Europäischen Kommission dafür ausgesprochen haben, bei EU-Durchführungsrechtsakten, die bereits in Kraft getreten sind und in den nächsten sechs Monaten Geltung erlangen, den Zeitpunkt des Geltungsbeginns zu verschieben.

Die Europäische Kommission hat dieses Anliegen positiv aufgenommen und das könnte bedeuten, dass auch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 45) erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden würde.

Dementsprechend wäre dann davon auszugehen, dass alle Vorschriften des Abschnitts 5a der Luftverkehrs-Ordnung noch bis Ende 2020 anzuwenden sind.

Das würde natürlich auch bedeuten, dass viele Ausnahmegenehmigungen bis zum 31.12.2020 verlängert werden müssten, denn die zuständigen Behörden hatten mit Blick auf den geplanten Termin zur Einführung der neuen Durchführungsverordnung am 1. Juli 2020 oftmals Aufstiegserlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nur bis zum 30. Juni 2020 erteilt. Wir werden versuchen, diesbezüglich eine einvernehmliche Lösung mit den Behörden zu finden, damit Euch keine Nachteile dadurch entstehen.

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden und informieren Euch, sobald es weitere Neuigkeiten gibt oder die Verschiebung von der Europäischen Kommission beschlossen wurde.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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