Die neue Regulierung der Luftfahrtverordnung ist nun ein halbes Jahr alt. Es ist Zeit einmal zurückzublicken und zu sehen, was uns die neue Regulierung gebracht hat.

Ein großer Wurf sollte es sein, der für mehr Sicherheit im Luftraum sorgen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Möglichkeiten für den Einsatz unbemannter Flugsysteme fördern sollte, um einer vielversprechenden Branche zum Durchbruch zu verhelfen.

Die Neuregulierung hat in weiten Bereichen das Fliegen mit Coptern erschwert.

Sicher, der einfachste Weg für Sicherheit zu sorgen, ist das Fliegen zu verbieten. Aber Verbote verhindern auch den nützlichen und wirtschaftsfördernden Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme, wenn nicht gleichzeitig Ausnahmen möglich oder die hierfür erforderlichen Nachweise nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise zu erbringen sind.

Die in Aussicht gestellten Ausnahmen von den umfassenden Einschränkungen gemäß §21b Absatz 3 sind bisher nur selten und im geringen Umfang bewilligt worden. Darauf haben wir in vielen Gesprächen mit dem BMVI, den Landesluftfahrtbehörden und mit anderen Organisationen in den letzten Monaten immer wieder hingewiesen. Wir haben unsere Mithilfe angeboten, Vorschläge unterbreitet und mit einem Experten-Team aus Mitgliedern des BVCP die neuen Entwürfe zur Verbesserung mit dem BMVI diskutiert.

Die Chancen sind da. Wir müssen Ihnen nur den nötigen Raum zur Entfaltung geben.

So mancher, der hier hoffnungsvoll ein neues Geschäftsfeld sah, hat inzwischen wieder aufgeben müssen. Und trotzdem gibt es immer noch viele, die an eine Zukunft in der Copter-Branche glauben. Mit gutem Grund, denn jeden Tag werden neue Anwendungsfelder für Copter entdeckt, die unser Leben wertvoller, sicherer oder unser Business effizienter machen. Sei es in Form gut gemachter Luftbildaufnahmen, Sicherheitsinspektionen in gefährlichen oder schwer zugänglichen Bereichen, bei Rettungseinsätzen und dem Katastrophenschutz, Vermessung zur Landschaftsplanung oder ressourcen- und umweltschonender Agrarwirtschaft – um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Noch gibt es berechtigt Hoffnung, dass hier ein Einlenken und Einräumen von Erlaubnissen in Form einzelner sowie dauerhafter Ausnahmen möglich ist. Dafür akzeptieren Copter Piloten gerne auch Auflagen wie den Kenntnisnachweis.

Spricht man mit den betroffenen Copter Piloten steht im Fokus der nötigen „Conditions of Operations“ vor allem

  • die mögliche Annäherung an Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Bahnlinien sowie in einzelnen Fällen an Menschengruppen unter 100 Meter (z.B. bei gleichzeitiger Begrenzung der Flughöhe nach der 1:1-Regelung von Höhe zu Entfernung) sowie die Möglichkeit, diese in sicherer Höhe überfliegen zu können, wenn keine Gefahr droht (z.B. wenn man kein Verkehrsmittel überfliegt und von diesen ausreichend Abstand hält)
  • das Überfliegen bewohnter Grundstücke ohne die Auflage, von allen Verfügungsberechtigten zuvor die Erlaubnis eingeholt haben zu müssen (ggf. mit der Auflage einer Mindesthöhe verbunden)
  • Das Fliegen in Höhen über 100 Meter, insbesondere für Inspektionen an Industrieanlagen und höheren Gebäuden

Gerade findet erneut eine Bund-/Länderkonferenz statt, bei der auch der Punkt einer gemeinsamen Einigung in der Handhabung und Auslegung der neuen Bestimmungen auf der Tagesordnung steht. Wir hoffen, dass unsere Arbeitsergebnisse, Anregungen und Hinweise aus den Gesprächen und Treffen in den letzten Monate in den angestrebten gemeinsamen Grundsätzen Berücksichtigung finden und bei den Landesluftfahrtbehörden auf breiter Ebene akzeptiert und angewendet werden. Damit die ohnehin sehr auf Sicherheit bedachten gewerblichen Copter Piloten die Chance erhalten, ihre Aufträge ungehindert umsetzen zu können.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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