Die Zukunft der Drohnen

Viele Copter-Piloten sind verunsichert, da die neue Europäische Regelung für den Betrieb von Drohnen nach der 6-monatigen Verschiebung aufgrund der Corona-Krise nun zum 1.1.2021 in Kraft treten soll, aber bisher noch keine neue Luftverkehrs-Verordnung (LuftVO) erlassen wurde, mit der das europäische Recht in der deutschen Gesetzgebung bzw. Verordnung umgesetzt wird. 

Die EASA erstellt die europäischen Regeln

Auch seitens der EASA ist bisher nur die Regelung für die Open Category umfassend geklärt. Für die meisten Copter-Piloten, insbesondere denjenigen, die gewerblich tätig sind, wird ohnehin in den meisten Fällen im Bereich der Specific Category geflogen werden müssen. Hierzu gibt es seit ca. 3 Monaten einen groben Leitfaden (wir haben darüber berichtet), aber in vielen Bereichen sind hier noch die Verfahren und Anforderungen unklar.

Das Luftfahrt-Bundesamt regelt die Qualifizierung der Fernpiloten

Auch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist davon betroffen. Erst zum 7. Oktober wurden die bisherigen AST-Stellen über die Anforderungen und Verfahren zur Anerkennung als „Benannte Stelle für die Abnahme der Prüfung zum Kompetenznachweis A2“ informiert (Präsentation des LBA sowie die Beantwortung der von Teilnehmern gestellten Fragen können in der Fachgruppe BVCP Schulungsdienstleister Kenntnisnachweis des BVCP eingesehen werden). Da es noch keine neue LuftVO gibt sind alle Angaben allerdings nur unter Vorbehalt gegeben worden.

Für die Schulungsunternehmen stellen sich nun gleich mehrere Probleme: einerseits müssen diese schnellstens ihre Anträge auf Zulassung als benannte Stelle einreichen (ab 26.10.2020 möglich), andererseits müssen die Unterlagen vollständig sein, um bearbeitet werden zu können. Darunter auch ein Fragenkatalog für die Prüfung zum Kompetenznachweis A2, der ebenfalls mit eingereicht werden muss obwohl noch nicht mal die neue LuftVO feststeht. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie das trotzdem gelingen kann. Das LBA will sich bemühen, die Anträge schnell zu bearbeiten und hofft, so schon bis Mitte Dezember Schulungserlaubnisse erteilen zu können, damit bereits im Anfang Januar Prüfung zum Kompetenznachweis A2 stattfinden können.

Die seitens des LBA online durchgeführten Trainings und Prüfungen zum Kompetenznachweis A1/A3 sollen bereits ab Mitte Dezember möglich sein.

Hier erfahrt ihr Näheres zur neuen EU-Regulierung und den vom LBA bekannt gegebenen Anforderungen an Fernpiloten.

Übergangsregelung für Copter-Piloten mit Kenntnisnachweis

Die Richtlinien und Anforderungen für die Specific Category werden nach Einschätzung des LBA bis Sommer 2021 erstellt sein, wobei mit der Inanspruchnahme der Standardszenarien erst gegen Ende 2021 zu rechnen sei.

Das alles dürfte aber für die meisten kein Problem darstellen, da die privaten Copter-Piloten vorwiegend in der Open Category und hier insbesondere mit dem leicht zu erwerbenden Kompetenznachweis A1/A3 fliegen werden und die gewerblichen bis zur Festlegung der Specific Category von der Übergangsregelung profitieren, die ein Weiterfliegen wie bisher mit Hilfe des derzeitigen Kenntnisnachweises nach §21d bis zum 31.12.2021 erlaubt.

Fazit

Wer bereits einen Kenntnisnachweis nach §21d hat oder diesen noch bis 30.12.2020 erwirbt (gemeint ist der große Kenntnisnachweis, nicht der kleine nach §21a für Modellflieger des DMFV oder der Aero), für den bleibt im nächsten Jahr bei innerdeutschen Einsätzen vieles beim alten, wenn man bereis über eine entsprechende und im kommenden Jahr noch gültige Allgemeinerlaubnis verfügt. Um hier sicher zu gehen, ist es ratsam, in den jeweiligen Bundesländern übergangsweise eine Allgemeinerlaubnis zu beantragen.

Hat man keine Allgemeinerlaubnis, gelten die Übergangsbestimmungen der Artikel 21 und 22, die jedoch noch nicht abschließend geklärt sind.

Wer keinen Kenntnisnachweis nach §21d besitzt, kann die Übergangsregelung nicht in Anspruch nehmen und muss sich bereits an die neue Regelung halten. 

Das gilt ebenfalls für alle Einsätze in anderen Mitgliedsstaaten Europas, denn die Übergangsregelung für den Kenntnisnachweis gilt nur national.

Ab 2022 ist der neue Kompetenznachweis oder eine Betriebserlaubnis in der Specific Category für alle obligatorisch.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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