Erst Verbote, dann Gebühren: Warum wir jetzt gemeinsam handeln müssen
Aktuell werden politische Pläne diskutiert, die weitreichende Folgen für den Drohnenbetrieb in Deutschland haben würden. Betroffen wären sowohl private als auch gewerbliche Drohnenpiloten.
Auslöser sind die zahlreichen Berichte über mutmaßliche Drohnensichtungen, unter anderem an Flugplätzen sowie über kritischer Infrastruktur und militärischen Einrichtungen. In vielen Fällen konnte jedoch nicht bestätigt werden, ob es sich tatsächlich um Drohnen handelte. Dennoch werden auf dieser Grundlage weitreichende regulatorische Forderungen erhoben.
In diesem Zusammenhang wird unter anderem ein sogenannter „6-Punkte-Plan“ des UAV DACH e. V. diskutiert. Der Verband ist als Interessenvertreter im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R000595 eingetragen und hat dort Regelungsvorhaben unter anderem zu U-Space und Drohnensicherheit angegeben.
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000595
Nach den öffentlich bekannten Positionen sieht dieser Ansatz unter anderem vor, die private Nutzung von Drohnen künftig stark einzuschränken. Gefordert werden dabei eine Höhenbegrenzung bis 50 Meter über Grund sowie eine Beschränkung auf das eigene Grundstück oder genehmigte Modellflugplätze.
In einer Pressemitteilung vom 19.01.2026 erklärte der Vorstandsvorsitzende des UAV DACH e. V., Dr. Gerald Wissel, wörtlich:
Es braucht klare Regeln, sodass die private Nutzung nur auf genehmigten Modellflugplätzen oder im eigenen Garten möglich ist und ein sicherer Betrieb kommerzieller Anwendungen so wenig wie möglich eingeschränkt wird.
Diese Aussagen verdeutlichen, dass private Drohnenpiloten pauschal als sicherheitsrelevant betrachtet werden. Eine solche Verallgemeinerung wird von mehreren Verbänden ausdrücklich zurückgewiesen. Für die Annahme, dass illegale oder gefährliche Drohnenflüge überwiegend aus der privaten Nutzung heraus entstehen, liegen bislang keine belastbaren Nachweise vor.
Die Schaffung eines Luftlagebildes in besonders stark frequentierten oder sensiblen Lufträumen begrüßt der BVCP, warnt aber davor, sich der Vorstellung hinzugeben, man könne damit legale von illegalen Drohnen verlässlich unterscheiden. Als Hilfsinstrument für die schnellere Aufklärung, ob eine Erlaubnis für die Flugmission vorliegt, kann es jedoch hilfreich sein.
Ein Blick auf den 6-Punkte-Plan zeigt zudem, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht auf den privaten Bereich beschränkt bleiben würden. Vorgesehen sind unter anderem weitreichende U-Space-Strukturen sowie zusätzliche technische Anforderungen. So soll laut UAV-Dach ein „elektronisches Zündschloss“ in jede Drohne integriert werden, das eine Freischaltung der Drohnen erst nach eindeutiger Identifizierung des Betreibers und Generierung eines cybersicheren Zertifikates ermöglicht. Schon die Freischaltung der Geozonen bei DJI war fehlerbehaftet. Um wieviel mehr wird dies bei einem so komplexen Vorhaben der Fall sein? Beides würde den Drohnenbetrieb insgesamt verteuern und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen erheblich belasten.
Das marktwirtschaftliche Prinzip der U-Space-Verwaltung birgt dabei das Risiko, dass Lufträume über wirtschaftlich attraktiven Gebieten langfristig nur noch für finanzstarke Großunternehmen nutzbar wären. Zudem wird es für die USSP, den „Brokern“ der U-Spaces, deutlich attraktiver sein, mit wenigen Großunternehmen Umsatz zu machen, als mit vielen kleinen Betrieben. Für diese könnte der Zugang faktisch versperrt werden. Die Folgen würden nicht nur Drohnenunternehmen treffen, sondern auch klassische Handwerksbetriebe, etwa im Bau-, Inspektions- oder Energiebereich.
Der BVCP warnt seit Jahren vor einem schleichenden Ausverkauf des Luftraums. Dieser kann sowohl durch privatwirtschaftliche Konstruktionen als auch durch einseitige politische Weichenstellungen erfolgen, bei denen Interessen einzelner Akteure über die Belange der breiten Nutzergruppe gestellt werden.
Besorgniserregend ist zudem, dass in der Politik offenbar der Eindruck entstanden ist, der UAV DACH sei der Dachverband aller Drohnenverbände in Deutschland und spreche für die gesamte Drohnenindustrie. Tatsächlich steht „DACH“ lediglich für Deutschland, Österreich und Schweiz. In Deutschland existiert eine plural organisierte Verbändelandschaft mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Mitgliederstrukturen, die die Interessen privater und wirtschaftlicher Unternehmen vertreten.
Gerade deshalb halten wir es für zwingend erforderlich, dass Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf den Drohnenbetrieb nur unter transparenter und gleichberechtigter Einbindung aller relevanten Verbände getroffen werden.
Mehrere Verbände haben hierzu gemeinsam Stellung bezogen. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Sicherheit ja. Pauschale Verbote, unverhältnismäßige Einschränkungen und kostenintensive Abgabemodelle nein.
Der BVCP sieht den besten Weg, den zukünftigen Herausforderung zu begegnen, nicht in einer Überregulierung der Luftfahrt zu Lasten mittelständiger oder kleinerer Drohnenunternehmen sowie privater Fernpiloten, sondern in der Aufklärung der Öffentlichkeit und dem Ausbau der Schulung- und Trainingsangebote für Drohnenpiloten – für ein Fliegen mit Verantwortung und gegenseitiger Rücksichtnahme – ganz im Sinne der Aerial Culture des BVCP.
Bitte informiert Euch und unterstützt uns, indem Ihr diesen Beitrag teilt oder Euch im BVCP für den Erhalt unserer Freiheiten engagiert.
Download Gemeinsames Positionspapier zum Thema Drohnendetektion und DrohnenabwehrSchreibt uns gerne Eure Sicht der Dinge und sendet uns Eure Kommentare an info@bvcp.de zu.
Wir werden das in unsere Überlegungen und Gespräche gerne mit berücksichtigen.
Euer Bundesverband Copter Piloten








