dipul - Kontrollzonenregelung Verkehrsflughäfen

Neue Zonendarstellung jetzt verfügbar – BVCP empfiehlt Prüfung vor jedem Flug

Mit Inkrafttreten der neuen NfL 2026-1-3960 sind die neuen Verfahren für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung (DFS) kontrollierten Verkehrsflughäfen seit heute verbindlich. Nun wurden auch die zugehörigen Kontrollzonen und Zonengrenzen in dipul veröffentlicht und stehen Fernpiloten für die Flugvorbereitung zur Verfügung.

Damit lassen sich die neuen Zonen 1 bis 4 sowie die daraus resultierenden maximal zulässigen Flughöhen erstmals standortbezogen nachvollziehen.

Flugvorbereitung wird anspruchsvoller

Mit der neuen Regelung entfällt die bisherige allgemeine Flugverkehrskontrollfreigabe nach der NfL 2023-1-2705. An ihre Stelle tritt ein zonenbasiertes Verfahren mit unterschiedlichen Höhenbegrenzungen und Voraussetzungen.

Für Fernpiloten bedeutet dies, dass künftig insbesondere folgende Punkte geprüft werden müssen:

  • Lage des Startortes innerhalb der Zonen 1 bis 4,
  • Entfernung zum Flughafenbezugspunkt,
  • Flugplatzhöhe,
  • Geländehöhe am Startort,
  • daraus resultierende maximal zulässige Flughöhe,
  • weitere geografische UAS-Gebiete und NOTAM.

Eine sorgfältige Flugvorbereitung bleibt daher auch weiterhin unerlässlich.

BVCP informiert umfassend über die neuen Regelungen

Der BVCP hat die neuen Verfahren bereits ausführlich erläutert und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten eingeordnet.

Fachbeitrag: Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: Mehr Möglichkeiten – Die bisherige 50-Meter-Freigabe entfällt

DroneFlightCheck unterstützt bei der Flugvorbereitung

Zur praktischen Unterstützung empfiehlt sich zudem die von unserem BVCP-Landesvertreter Hauke Dreßler entwickelte Web-Anwendung DroneFlightCheck. Nach Eingabe oder Auswahl eines Standortes werden unter anderem die maßgebliche Kontrollzone, die zulässige Flughöhe, die Entfernung zum Flughafenbezugspunkt sowie weitere geografische UAS-Gebiete übersichtlich dargestellt.

Die Anwendung erleichtert die Flugvorbereitung erheblich, ersetzt jedoch nicht die rechtlich verbindliche Prüfung anhand der amtlichen Veröffentlichungen (dipul, AIP Germany, NOTAM und weiterer luftrechtlicher Vorgaben).

DroneFlightCheck
Zum Beitrag: Neue App erleichtert Drohnenflüge in Kontrollzonen der Verkehrsflughäfen

Empfehlung des BVCP

Mit der Veröffentlichung der neuen Kontrollzonen in dipul stehen Fernpiloten nun die wesentlichen Informationen für die Anwendung der neuen DFS-Regelungen zur Verfügung. Der BVCP empfiehlt dennoch, vor jedem Flug die Angaben in dipul mit den Veröffentlichungen der AIP Germany, aktuellen NOTAM sowie gegebenenfalls weiteren luftrechtlichen Beschränkungen abzugleichen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle für den jeweiligen Einsatz geltenden Vorgaben berücksichtigt werden.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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