EASA - Easy Access Rules 2026

Die EASA hat Ende Juni 2026 eine neue konsolidierte Ausgabe der Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems veröffentlicht. Das Dokument bündelt die europäischen Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 sowie die zugehörigen AMC und GM, also die akzeptierten Nachweisverfahren und erläuternden Leitlinien.

Hier geht’s zum Original-Dokument: EASA – Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems

Die neue Ausgabe ist keine vollständig neue Drohnenverordnung. Sie ist vielmehr eine aktualisierte und konsolidierte Arbeitsfassung der bestehenden europäischen Regeln. Genau darin liegt jedoch ihre praktische Bedeutung: Die für Betreiber, Fernpiloten, Ausbildungsorganisationen und Genehmigungsinhaber relevanten Anforderungen werden auf den aktuellen Stand gebracht und durch neue EASA-Leitlinien ergänzt.

Die wichtigste Änderung der Ausgabe 2026 ist die Aufnahme der ED Decision 2025/018/R. Damit wird insbesondere die neue SORA 2.5 in die Easy Access Rules integriert. Für die offene Kategorie ändert sich dadurch im Alltag zunächst wenig. Für alle Betreiber, die in der speziellen Kategorie arbeiten oder Genehmigungen beantragen, ist die Änderung jedoch erheblich.

Die Struktur bleibt: Open, Specific und Certified

Die Grundsystematik der europäischen Drohnenregulierung bleibt unverändert. UAS-Betriebe werden weiterhin in drei Kategorien eingeteilt:

Die offene Kategorie bleibt für einfache, risikoarme Flüge ohne vorherige Betriebsgenehmigung vorgesehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Betriebsgrenzen der Open Category eingehalten werden: Sichtflug, maximal 120 Meter über Grund beziehungsweise über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, kein Überflug von Menschenansammlungen, keine gefährlichen Güter und ein UAS mit passender Klasse oder zulässiger Übergangs- beziehungsweise Eigenbaukonstellation.

Die spezielle Kategorie umfasst alle Einsätze, die nicht mehr in die offene Kategorie passen. Dazu gehören typischerweise BVLOS-Flüge, Einsätze außerhalb der Standardgrenzen, komplexere Betriebsumgebungen, Flüge über kontrollierte Bodenbereiche, besondere Einsatzkonzepte oder Flüge mit höherem Risiko. Hier ist grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung, eine Erklärung für ein Standardszenario oder ein LUC erforderlich.

Die zulassungspflichtige Kategorie bleibt für besonders risikoreiche Einsätze vorgesehen, etwa den Transport von Personen, bestimmte Flüge über Menschenansammlungen oder den Transport gefährlicher Güter mit hohem Risiko für Dritte.

Für die Praxis bedeutet das: Wer heute bereits sauber zwischen Open, Specific und Certified unterscheidet, muss seine Grundlogik nicht neu lernen. Entscheidend ist aber, dass die Anforderungen an die Risikobewertung in der speziellen Kategorie mit der SORA 2.5 präziser, strukturierter und teilweise anspruchsvoller werden.

Die zentrale Neuerung: SORA 2.5 wird maßgeblich

Der Kern der 2026er Aktualisierung liegt in der neuen Fassung der Specific Operations Risk Assessment, kurz SORA. Sie ist das zentrale Verfahren, mit dem Betreiber in der speziellen Kategorie nachweisen, dass ein bestimmter UAS-Betrieb sicher durchgeführt werden kann.

Die SORA 2.5 beschreibt den Genehmigungsprozess nicht mehr nur als abstrakte Risikobewertung, sondern als systematischen, nachvollziehbaren Sicherheitsnachweis. Der Betreiber muss sein Betriebskonzept, die Boden- und Luftrisiken, die eingesetzten Minderungsmaßnahmen, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie die Nachweise in einem konsistenten Sicherheitsportfolio zusammenführen.

Die SORA besteht weiterhin aus mehreren Schritten, wird aber in der neuen Fassung methodisch klarer gefasst:

Zunächst muss der Betreiber das geplante Betriebskonzept dokumentieren. Danach werden das intrinsische Bodenrisiko, mögliche Bodenrisikominderungen, das Luftrisiko, strategische und taktische Luftverkehrsmitigationen, der SAIL-Wert, die Containment-Anforderungen und die operationellen Sicherheitsziele bestimmt. Am Ende steht das Comprehensive Safety Portfolio, also ein vollständiges Nachweispaket für die zuständige Behörde.

Das klingt technisch, hat aber eine sehr praktische Folge: Eine Genehmigung in der speziellen Kategorie wird künftig noch stärker davon abhängen, wie sauber ein Betreiber sein Betriebskonzept beschreibt und wie belastbar er seine Annahmen, Verfahren und Nachweise dokumentiert.

Genau an dieser Stelle setzt der BVCP mit seinem neuen Workshop-Angebot zur „Genehmigung in der Speziellen Kategorie“ an. Der Workshop unterstützt Betreiber dabei, die Anforderungen aus Betriebshandbuch, SORA 2.5 und Genehmigungsantrag systematisch zu verstehen und auf eigene Einsatzkonzepte zu übertragen. Das Angebot wird als vollständiger Workshop mit 8 Webinaren angeboten, kann auf Anfrage aber auch in thematischen Teilen gebucht werden: 6 Webinare zum Betriebshandbuch sowie 2 Webinare zu SORA 2.5 mit FastFlight-Unterstützung.

Mehr Informationen zum Workshop „Genehmigungen Spezielle Kategorie“

Wichtige neue Begriffe: Operational Volume, Ground Risk Buffer und Adjacent Area

Besonders relevant für Betreiber ist die stärkere Betonung der räumlichen Sicherheitslogik. Die SORA 2.5 arbeitet sehr genau mit Begriffen wie Flight Geography, Contingency Volume, Operational Volume, Ground Risk Buffer, Adjacent Ground Area und Adjacent Airspace.

Die Flight Geography beschreibt den Luftraum, in dem der Flug im Normalbetrieb stattfinden soll. Das Contingency Volume ist der Bereich, in dem noch kontrollierte Ausweich- oder Notverfahren greifen sollen, wenn der Flug aus dem Normalzustand herausläuft. Zusammen bilden beide das Operational Volume.

Um dieses Volumen herum wird der Ground Risk Buffer betrachtet. Dieser soll sicherstellen, dass auch bei einem Verlassen des geplanten Betriebsraums das Risiko für Dritte am Boden beherrschbar bleibt. Zusätzlich betrachtet die SORA 2.5 die Adjacent Ground Area, also den angrenzenden Bereich, in dem ein UAS im Fall eines Fly-away theoretisch noch abstürzen könnte.

Für Drohnenpiloten und Betreiber heißt das: Eine einfache Karte mit Startpunkt, Flugfläche und Flughöhe reicht bei komplexeren Einsätzen nicht mehr aus. Wer Genehmigungen beantragt, muss künftig viel genauer darstellen, wo normal geflogen wird, wo Ausweichverfahren greifen, welche Pufferflächen erforderlich sind und welche Risiken in angrenzenden Bereichen bestehen.

Diese räumliche und verfahrensbezogene Beschreibung ist ein zentraler Bestandteil des Betriebshandbuchs. Im BVCP-Workshop zum Betriebshandbuch wird deshalb praxisnah behandelt, wie Einsatzkonzepte, Betriebsräume, Notverfahren, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen und Nachweise so aufgebaut werden, dass sie für die behördliche Prüfung nachvollziehbar sind. Gerade für Betreiber, die wiederkehrende Einsätze oder generische Genehmigungen vorbereiten, ist ein sauber strukturiertes Betriebshandbuch die Grundlage für ein belastbares Genehmigungsverfahren.

Zum BVCP-Workshop: Betriebshandbuch für die Spezielle Kategorie

Bodenrisiko: Bevölkerung, Geschwindigkeit und Größe werden noch wichtiger

SORA 2.5Ein wesentlicher Punkt der SORA 2.5 ist die neue Herleitung des Bodenrisikos. Die sogenannte intrinsic Ground Risk Class wird insbesondere anhand der Größe des unbemannten Luftfahrzeugs, seiner maximalen Geschwindigkeit und der Bevölkerungsdichte im betroffenen Bereich bestimmt.

Das ist für die Praxis sehr bedeutsam. Nicht nur das Gewicht einer Drohne ist entscheidend, sondern auch ihre charakteristische Dimension, Geschwindigkeit und die konkrete Umgebung. Ein und dieselbe Drohne kann in einem abgegrenzten, kontrollierten Industrieareal eine andere Risikoeinstufung haben als in einem dicht bebauten Stadtgebiet oder in der Nähe einer Veranstaltung.

Auch Minderungsmaßnahmen werden differenzierter betrachtet. Dazu gehören etwa kontrollierte Bodenbereiche, zeitliche oder räumliche Betriebsbeschränkungen, Beobachtung am Boden oder technische Maßnahmen zur Reduktion der Aufprallenergie, beispielsweise Fallschirmsysteme. Diese Maßnahmen müssen jedoch nicht nur behauptet, sondern mit einer passenden Robustheit nachgewiesen werden.

Für Betreiber bedeutet das: Wer sich auf Risikominderungen beruft, muss erklären können, wie zuverlässig diese Maßnahme wirkt und wie sicher der Nachweis dafür ist.

Im Workshop-Teil SORA 2.5 wird genau diese Logik vertieft: Wie wird das intrinsische Bodenrisiko bestimmt? Welche Rolle spielen Bevölkerungsdichte, kontrollierte Bodenbereiche, Pufferflächen und technische Minderungsmaßnahmen? Und wie lassen sich die Ergebnisse so dokumentieren, dass sie in eine Genehmigungsunterlage übernommen werden können? Ergänzend kann dabei auch die Nutzung von FastFlight als unterstützendes Werkzeug für SORA-nahe Bewertungen und Dokumentationsprozesse behandelt werden.

SORA 2.5 verstehen und anwenden: BVCP-Webinare zur neuen Risikobewertung

Luftrisiko: VLOS, BVLOS, Airspace Observer und Detect-and-Avoid

Auch die Bewertung des Luftrisikos wird in der neuen SORA-Fassung stärker systematisiert. Das Verfahren unterscheidet zwischen verschiedenen Air Risk Classes. Maßgeblich sind unter anderem Luftraumstruktur, Flughöhe, kontrollierter oder unkontrollierter Luftraum, Nähe zu Flugplätzen, ländliche oder urbane Umgebung sowie die Wahrscheinlichkeit, bemanntem Luftverkehr zu begegnen.

Für Drohnenpiloten bleibt der Sichtflug eine wichtige taktische Risikominderung. Bei BVLOS-Betrieben können Airspace Observer eingesetzt werden, um das Kollisionsrisiko mit bemanntem Luftverkehr zu reduzieren. Die Anforderungen an Kommunikation, Verfahren und Reaktionsfähigkeit müssen aber nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die SORA 2.5 betont außerdem die Bedeutung von Detect-and-Avoid, elektronischer Erkennbarkeit und technischer Unterstützung zur Luftraumbeobachtung. Selbst dort, wo keine bestimmte technische Lösung vorgeschrieben ist, empfiehlt die Systematik, die Erkennbarkeit und Situational Awareness des UAS-Betriebs zu verbessern.

Für die Praxis ist das ein deutlicher Hinweis: BVLOS-Betriebe werden nur dann genehmigungsfähig sein, wenn Luftrisiko, Beobachtung, Kommunikation, Verfahren und technische Unterstützung überzeugend zusammenpassen.

Auch dieser Bereich ist Bestandteil des BVCP-Workshops zur Speziellen Kategorie. Behandelt werden unter anderem die Abgrenzung zwischen VLOS, EVLOS und BVLOS, die Rolle von Airspace Observern, Anforderungen an Kommunikation und Verfahren sowie die Einbindung dieser Punkte in Betriebshandbuch und SORA-Nachweis. Damit richtet sich der Workshop besonders an Betreiber, die über einfache Open-Category-Einsätze hinausgehen und professionelle Genehmigungsprozesse vorbereiten möchten. Und spätestens mit der Einführung von SORA 3.0 werden wir auch hierzu einen neu aktuaisierten Workshop anbieten.

SAIL, OSO und Nachweise: Die Anforderungen werden nachvollziehbarer, aber nicht einfacher

Der aus Boden- und Luftrisiko abgeleitete SAIL-Wert bleibt ein zentrales Ergebnis der SORA. Er bestimmt, mit welcher Tiefe und Robustheit die operationellen Sicherheitsziele nachgewiesen werden müssen.

Neu beziehungsweise stärker herausgearbeitet ist die Bedeutung der Nachweistiefe. Die SORA 2.5 unterscheidet zwischen Integrität und Assurance. Vereinfacht gesagt: Eine Sicherheitsmaßnahme muss nicht nur gut gedacht sein, sondern der Betreiber muss auch belastbar zeigen können, dass sie in der Praxis zuverlässig funktioniert.

Je höher das Risiko, desto höher werden die Anforderungen an Verfahren, Organisation, Personal, Technik, Wartung, Human Factors, HMI, externe Systeme und Notfallplanung. Besonders relevant ist auch die neue Klarheit bei Designnachweisen: Bei höheren SAIL-Werten können Design Verification Reports oder sogar Zertifizierungsanforderungen durch EASA relevant werden.

Das betrifft insbesondere komplexere oder hochriskante Einsätze, etwa anspruchsvolle BVLOS-Betriebe, größere UAS, hohe Automatisierung, hohe Containment-Anforderungen oder Operationen in schwierigen Lufträumen.

Für viele Betreiber ist dabei entscheidend, frühzeitig zu erkennen, welche SAIL-Stufe ein geplantes Einsatzprofil voraussichtlich erreicht und welche Nachweise daraus folgen. Im SORA-2.5-Teil des BVCP-Workshops wird deshalb nicht nur die Methodik erläutert, sondern auch der praktische Zusammenhang zwischen Betriebskonzept, Risikominderungen, SAIL, OSO und Nachweisdokumentation dargestellt. Ziel ist nicht, abstrakte Theorie zu vermitteln, sondern Betreiber in die Lage zu versetzen, eigene Genehmigungsprojekte realistischer zu planen und vorzubereiten.

Was ändert sich gegenüber der Vorversion?

Gegenüber der vorherigen Easy-Access-Fassung liegt der Schwerpunkt der Ausgabe 2026 nicht auf neuen Alltagsregeln für die offene Kategorie, sondern auf der Aktualisierung der AMC und GM für die spezielle Kategorie.

Die wesentliche Änderung ist die Aufnahme der neuen SORA 2.5. Damit ändern sich vor allem die Methodik und Nachweiserwartungen für Betriebsgenehmigungen. Betreiber müssen stärker mit definierten Betriebsvolumen, Pufferbereichen, angrenzenden Boden- und Lufträumen, Containment-Anforderungen, Robustheitsstufen und einem umfassenden Sicherheitsportfolio arbeiten.

Die bestehenden Standardszenarien STS-01 und STS-02 bleiben in ihrer Grundstruktur erhalten. Auch die bekannten PDRAs bleiben als vereinfachte Wege zur Betriebsgenehmigung wichtig. Die neue Fassung stellt aber klarer heraus, dass PDRAs nur dann verwendet werden können, wenn der geplante Betrieb vollständig in deren Grenzen passt. Wer davon abweicht, benötigt eine vollständige Risikobewertung.

Neu ist vor allem die deutlich präzisere Denkweise: Nicht mehr nur „Welche Drohne fliegt wo?“, sondern „Welcher Betriebsraum ist geplant, welche Fehlerzustände sind möglich, wie wird Containment sichergestellt, welche angrenzenden Risiken bestehen und wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen nachgewiesen?“

Was Drohnenpiloten jetzt unbedingt beachten sollten

Die neue Ausgabe der EASA Easy Access Rules markiert keinen radikalen Bruch, aber sie zeigt sehr deutlich, wohin sich die europäische Drohnenregulierung entwickelt. Der Drohnenbetrieb wird erwachsener, professioneller und stärker in die Logik der bemannten Luftfahrt integriert. Das betrifft nicht jeden Freizeitpiloten und nicht jeden einfachen A1- oder A3-Flug. Aber es betrifft alle, die Drohnen gewerblich, behördlich oder in komplexeren Einsatzumgebungen einsetzen.

Die wichtigste Botschaft lautet: Die Drohne allein steht nicht mehr im Mittelpunkt. Entscheidend ist der gesamte Betrieb. Eine moderne Risikobewertung fragt nicht nur nach Gewicht, Klasse und Flughöhe, sondern nach dem Zusammenspiel aus Gerät, Umgebung, Personal, Verfahren, Luftraum, Notfallkonzept und Nachweisführung.

Für Drohnenpiloten bedeutet das einen Kulturwechsel. Es reicht nicht mehr, sich auf technische Herstellerangaben, eine App-Freigabe oder allgemeine Flugerfahrung zu verlassen. Wer professionell fliegt, muss vor jedem anspruchsvolleren Einsatz wissen, in welcher Kategorie der Flug stattfindet, welche geografischen Zonen gelten, welche Personen betroffen sind, ob der Bodenbereich kontrolliert werden kann, welche Luftraumrisiken bestehen und welche Verfahren bei Abweichungen greifen.

Besonders unterschätzt wird häufig der Begriff der „involved persons“. Personen gelten nicht allein deshalb als beteiligt, weil sie irgendwo informiert wurden. Sie müssen den Betrieb verstehen, den Risiken zustimmen und wissen, wie sie sich im Fall eines Problems verhalten sollen. Das ist bei Filmproduktionen, Baustellen, Veranstaltungen, Industrieinspektionen und BOS-nahen Einsätzen von erheblicher Bedeutung.

Auch die Abgrenzung zwischen VLOS und BVLOS bleibt ein kritischer Punkt. BVLOS beginnt nicht erst dann, wenn die Drohne kilometerweit entfernt ist. Sobald der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug nicht mehr so sehen kann, dass er Flugweg, Hindernisse und andere Luftverkehrsteilnehmer sicher beurteilen kann, bewegt sich der Betrieb außerhalb des einfachen Sichtfluggedankens. Genau hier greifen die strengeren Anforderungen der speziellen Kategorie.

Für Betreiber in der speziellen Kategorie wird die Qualität des Betriebshandbuchs und der Sicherheitsdokumentation entscheidend. Künftig wird es immer weniger genügen, Textbausteine zusammenzustellen. Behörden werden erwarten, dass Betriebskonzept, Karten, Puffer, Notverfahren, Personalqualifikation, technische Systeme und Nachweise logisch aufeinander abgestimmt sind.

Der BVCP bietet deshalb einen neuen modularen Workshop zur Genehmigung in der Speziellen Kategorie. Dieser verbindet die Erstellung und Strukturierung des Betriebshandbuchs mit der neuen SORA-2.5-Logik. Betreiber können den Workshop als Gesamtpaket buchen oder einzelne Schwerpunkte wählen — je nachdem, ob sie vor allem Unterstützung beim Betriebshandbuch benötigen oder gezielt die neue SORA 2.5 mit praktischer Anwendung und FastFlight-Unterstützung vertiefen möchten.

Die neue SORA 2.5 ist deshalb auch eine Chance. Sie schafft eine klarere Sprache zwischen Betreibern und Behörden. Wer seine Operation sauber beschreibt, Risiken realistisch bewertet und die erforderlichen Nachweise strukturiert aufbereitet, kann Genehmigungsverfahren professioneller führen. Gleichzeitig trennt sich stärker der improvisierte Drohnenbetrieb vom genehmigungsfähigen UAS-Betrieb.

Für Drohnenpiloten ist der wichtigste praktische Rat daher: Nicht erst beim Antrag an die SORA denken. Die SORA muss schon bei der Planung eines Geschäftsmodells, eines Einsatzprofils oder einer technischen Beschaffung mitgedacht werden. Wer heute eine Drohne, ein Fallschirmsystem, eine BVLOS-Lösung oder ein Betriebskonzept auswählt, sollte prüfen, welche SAIL-Stufe realistisch entstehen kann und welche Nachweise später erforderlich werden.

Die Easy Access Rules 2026 machen deutlich: Die Zukunft des professionellen Drohnenbetriebs liegt nicht allein in besseren Sensoren, längeren Flugzeiten oder automatisierten Flugrouten. Sie liegt in beherrschbaren Betriebskonzepten, belastbaren Verfahren, qualifiziertem Personal und nachvollziehbaren Sicherheitsnachweisen.

Kurz zusammengefasst

Für die offene Kategorie bleiben die bekannten Grundregeln im Wesentlichen bestehen. Die eigentliche Bedeutung der EASA Easy Access Rules 2026 liegt in der speziellen Kategorie. Mit der Einbindung der SORA 2.5 werden Genehmigungen stärker auf nachvollziehbare, strukturierte und belastbar belegte Sicherheitskonzepte ausgerichtet.

Drohnenpiloten und UAS-Betreiber sollten deshalb insbesondere folgende Punkte beachten:

  • Prüft vor jedem Einsatz sauber, ob der Betrieb noch in die offene Kategorie fällt oder bereits eine Genehmigung in der speziellen Kategorie erfordert.
  • Beschreibt bei komplexeren Einsätzen nicht nur die Flugroute, sondern das gesamte Betriebskonzept einschließlich Betriebsvolumen, Contingency Volume, Ground Risk Buffer und angrenzender Risiken.
  • Verlasst Euch bei Risikominderungen nicht auf pauschale Aussagen. Jede Maßnahme muss in Wirkung und Nachweisqualität zur geforderten Robustheit passen.
  • Betrachtet BVLOS, Airspace Observer, Funkkommunikation, Luftraumbeobachtung und Detect-and-Avoid als zusammenhängendes Sicherheitskonzept.
  • Aktualisiert bestehende Betriebshandbücher, SORA-Vorlagen und Genehmigungsunterlagen auf die neue SORA-2.5-Logik.

Die neue Fassung ist damit vor allem ein Signal an professionelle Betreiber: Wer künftig komplexe Drohneneinsätze durchführen will, braucht nicht nur fliegerisches Können, sondern auch ein belastbares Sicherheits- und Genehmigungskonzept.


BVCP-Workshop: Genehmigungen in der Speziellen Kategorie vorbereiten

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Der BVCP begleitet Drohnenbetreiber, Unternehmen und Organisationen bei der Vorbereitung von Betriebsgenehmigungen in der Speziellen Kategorie. Der neue Workshop vermittelt die Anforderungen an Betriebshandbuch, Einsatzkonzept, Risikobewertung und Nachweisdokumentation praxisnah und mit Bezug zur neuen SORA 2.5.

Das Angebot ist modular aufgebaut:

Gesamtworkshop: Genehmigungen Spezielle Kategorie
8 Webinare mit Betriebshandbuch, SORA 2.5, Genehmigungslogik, Nachweisführung und praktischer Anwendung.

Teilmodul Betriebshandbuch
6 Webinare zur Struktur, Erstellung und behördentauglichen Ausgestaltung eines Betriebshandbuchs für die Spezielle Kategorie.

Teilmodul SORA 2.5 mit FastFlight
2 Webinare zur neuen SORA-2.5-Methodik, zur Herleitung von Boden- und Luftrisiken, SAIL, OSO, Containment und zur praktischen Unterstützung durch FastFlight.

Weitere Informationen und Buchung
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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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