Die EASA macht gemeinsam mit den nationalen Luftfahrtbehörden der EU weiterhin erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung von Leitfäden und der Vereinfachung der EU-Drohnenverordnung, um UAS-Betreiber und -Hersteller besser zu unterstützen.
Die EASA hat nun eine überarbeitete Fassung der „Leitlinien für den Flugbetrieb in der offenen und spezifischen Kategorie“ veröffentlicht, die zusätzliche Informationen darüber enthält, wie dem Luftverkehrsrisiko bei Flugvorgängen begegnet werden kann, die unter die spezifische Kategorie fallen.
Darüber hinaus hat die EASA umfassende Leitlinien zur Lufttüchtigkeit für Drohnen veröffentlicht, die in der spezifischen Kategorie betrieben werden und Luftfahrzeuge bis SAIL III im Rahmen des SORA-Rahmens abdecken.
Um den technischen Rahmen zu vervollständigen, wurden für OSO #2 und OSO #8 neue Means of Compliance (MoC) vorgeschlagen, die derzeit zur Konsultation offen stehen.
Diese MoCs befassen sich mit organisatorischen Prozessen, dem Flughandbuch, der strukturellen Integrität, der Konfigurationskontrolle und dem Management von Designänderungen für den Betrieb, der unter einem deklarativen Rahmen (SAIL III) durchgeführt wird. Bis zum 12. September 2025 können Interessensvertreter ihre Stellungnahmen abgeben.
Mit Blick auf den Herbst 2025 plant die EASA die Veröffentlichung von:
– Die aktualisierte SORA 2.5-Risikobewertungsmethodik
– Neue Module des Innovative Air Mobility Hub, die den Prozess der Risikobewertung automatisieren werden
All dies sind entscheidende Schritte, um einen sicheren und effizienten Drohnenbetrieb zu gewährleisten und die Entwicklung eines harmonisierten, robusten und zukunftsfähigen EU-UAS-Marktes zu unterstützen.
Wir werden Euch über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.







