Generische Genehmigung

Für alle, die bereits Anträge für die Spezielle Kategorie beantragt haben oder das noch wollen, gibt es gute Nachrichten: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat kürzlich Maßnahmen ergriffen, um die Hürden für die Erteilung generischer Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie zu senken. 

Unternehmen, deren Zuständigkeit beim LBA liegt und die immer wieder in ähnlicher Weise Flugmissionen durchführen, müssen diese damit nicht mehr für jeden Einsatzort einzeln genehmigen lassen, sondern können mit Erteilung einer generischen Betriebsgenehmigung den geplanten UAS-Betrieb an neuen Standorten aufnehmen, ohne zuvor eine individuelle Genehmigung für das spezifische Einsatzgebiet beantragen zu müssen. 

Die Neuerungen zielen darauf ab, den Antragsprozess für Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

Vorteile der neuen Regelungen:

  • Vereinfachter Antragsprozess: Durch die Bereitstellung von Leitfäden und Musterbetriebshandbüchern wird Betreibern eine klare Orientierungshilfe geboten, die den Genehmigungsprozess transparenter und effizienter gestaltet.
  • Verkürzte Bearbeitungszeiten: Standardisierte Dokumente und klare Vorgaben ermöglichen eine schnellere Prüfung der Anträge, was zu einer zügigeren Erteilung der Betriebsgenehmigungen führt.
  • Erhöhte Flexibilität für Betreiber: Die Möglichkeit, generische Fluggebiete zu beantragen, bietet Betreibern mehr Spielraum bei der Planung und Durchführung ihrer UAS-Einsätze.

Beantragung generischer Fluggebiete

Die Beantragung eines generischen Fluggebietes ist laut LBA unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Maximale Betriebsrisikoklasse: SAIL II
  • Betrieb über Controlled Ground, Sparsely populated Area oder Populated Area
  • Bei BVLOS Betrieb oder VLOS Betrieb ist eine generische Genehmigung auch unter Nutzung einer M2 Mitigation möglich.
  • Bei VLOS Betrieb über einer Populated Area ist eine generische Genehmigung auch unter Nutzung einer M1 Mitigation auf niedriger Robustheit (low) möglich.

Zur Beantragung einer generischen Betriebsgenehmigung brauch das vorhandene dritte Kapitel – Fluggebiete (Teil C) des Muster Betriebshandbuch nur durch ein Beispiel für EIN generisches Fluggebiet ersetzt zu werden. Daneben gibt es neuerdings optional erhältlich auch eine Datei für die Auflistung mehrerer Fluggebiete zur Dokumentierung der Fluggebiete.

Um von diesen Erleichterungen optimal zu profitieren, ist es für UAS-Betreiber entscheidend, sich mit den aktuellen Anforderungen und Prozessen vertraut zu machen. In diesem Zusammenhang bieten wir ab dem 30. April einen spezialisierten Workshop an, der gezielt auf die Beantragung von Genehmigungen in der speziellen Kategorie eingeht und die Möglichkeiten von generischen Genehmigungen aufzeigt.

Workshop Genehmigungen Spezielle KategorieWorkshop: Genehmigungen in der speziellen Kategorie

Startdatum: 30. April

Inhalte:

  • Detaillierte Durchsicht der neuen LBA-Vorgaben
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Betriebshandbuchs 
  • Tipps zur effizienten Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden

Dieser Workshop richtet sich an alle UAS-Betreiber, die ihre Kenntnisse vertiefen und den Genehmigungsprozess erfolgreich durchlaufen möchten. Nutzen Sie die Gelegenheit, von Expertenwissen zu profitieren und Ihre Betriebsgenehmigung effizient zu erlangen. 

Informationen zum Workshop
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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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