Die EU-Kommission hat am 11. Februar 2026 einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem Drohnenvorfälle an Flughäfen, kritischer Infrastruktur und militärischen Einrichtungen besser verhindert und aufgeklärt werden sollen. Hintergrund sind zahlreiche Sichtungen und Störungen im Jahr 2025.

Was die EU konkret plant

Aus BVCP-Sicht stechen drei Punkte heraus:

  • Registrierungspflicht ab 100 g: Die Schwelle für die Registrierung soll von 250 g auf 100 g sinken, damit künftig auch sehr leichte Systeme besser einem Verantwortlichen zugeordnet werden können. 

  • EU-weit bessere Schutzbereiche: Bis Ende 2026 soll gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Übersicht zu Flugverbotszonen (insbesondere zum Schutz kritischer Infrastruktur) entstehen; im Folgejahr sollen die technischen Voraussetzungen für Geofencing weiter ausgebaut werden. 

  • Mehr Detektion & Abwehr: Geplant sind u. a. mehr Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen, KI-gestützte Erkennung, EU-weite Tests sowie schnelle Unterstützungsteams für Ernstfälle. 

Parallel betont die Kommission, die europäische Drohnenindustrie stärker fördern zu wollen – konkrete Budgets bleiben allerdings offen. 

BVCP-Einordnung: Sicherheit ja – aber praxistauglich und verhältnismäßig

Der BVCP unterstützt Maßnahmen, die gefährliche und illegale Drohnennutzung schneller erkennbar machen – gerade dort, wo Drohnen den Luftverkehr oder sensible Einrichtungen beeinträchtigen können. Die DFS meldete für 2025 insgesamt 225 drohnenbedingte Behinderungen (2024: 161); gleichzeitig weist sie darauf hin, dass der Anstieg auch mit besserer Detektion zusammenhängen kann.

Unklar ist uns, was die Reduzierung der Betreiberregistrierung auf Drohnen unter 100 g MTOM an Verbesserung bringen soll, da für Betreiber von Drohnen unter 250 g MTOM ohnehin schon die Verpflichtung zur Registrierung und zur Kennzeichnung der Drohnen besteht, wenn ein Sensor, wie z. B. eine Kamera, an Bord ist. Es gibt kaum Drohnen, die keine Kamera haben – meist sind dies Spielzeugdrohnen, die ohnehin gesondert behandelt werden.

Wichtig ist uns dabei:

  • Kein Generalverdacht gegen legale Betreiber und Fernpiloten. Neue Pflichten müssen einfach, digital und EU-weit einheitlich umsetzbar sein – sonst trifft es vor allem die Regelkonformen, nicht die Täter.

  • Geofencing/Geo-Zonen nur mit hoher Datenqualität. Wenn Geo-Zonen unvollständig, veraltet oder widersprüchlich sind, steigt das Risiko von Fehlalarmen und unnötigen Einschränkungen im legalen Betrieb.

  • Sicherheitsarchitektur ohne Innovationsbremse. Gerade professionelle Anwendungen (Inspektion, BOS-Unterstützung, Vermessung, Medienproduktion) brauchen klare, verlässliche und planbare Regeln.

Deutschland: Abwehrstrukturen werden parallel ausgebaut

In Deutschland wurde dazu im Dezember 2025 das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) in Berlin eröffnet, um Bund/Länder-Strukturen zu koordinieren. 

Außerdem liegt eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Tisch, die u. a. eine neue Grundlage zur Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge vorsieht. 

Was bedeutet das für BVCP-Mitglieder schon jetzt?

Noch handelt es sich um einen Aktionsplan – Details (Zeitplan, technische Standards, Umsetzung in Mitgliedstaaten) müssen erst konkretisiert werden. Der BVCP wird die Entwicklung begleiten und sich dafür einsetzen, dass:

  • Registrierung/Remote-ID/„Trusted“-Ansätze praktikabel, datenschutzkonform und interoperabel werden, 

  • legale Flüge schneller als solche erkannt werden können (Entlastung der Behörden und der seriösen Betreiber), 

  • gleichzeitig Aufklärung und Ausbildung als Kern der Prävention mitgedacht werden.


Schreibt uns, was Ihr davon haltet und was das für Euch und Eure zukünftigen Flüge bedeuten würde

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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