Mit „FastFlight“ führt das LBA ein neues, beschleunigtes Verfahren ein, mit dem Betreiber von Drohnen (UAS) in der speziellen Kategorie schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand zu einer vollwertigen Betriebsgenehmigung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gelangen.
Das LBA reagiert auf die stark angestiegenen Antragzahlen und langen Bearbeitungszeiten: Gemeinsam mit europäischen Partnern und unter Abstimmung mit der European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat das LBA das neue Verfahren „FastFlight“ entwickelt — basierend auf dem neuen SORA 2.5 und einem überarbeiteten AMC 1 zu Artikel 12 DVO 2019/947. Für bestimmte Niedrig-Risikoflüge (VLOS, bis SAIL II) können Betreiber nun eine reguläre Betriebsgenehmigung erhalten, ohne vorher das vollständige Betriebshandbuch beim LBA einreichen und prüfen lassen zu müssen. Damit sollen Genehmigungen künftig deutlich schneller und effizienter erteilt werden.
Worum geht es — Hintergründe & rechtlicher Rahmen
- Der Betrieb von Drohnen in der „speziellen“ Kategorie erfordert grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
- Mit dem neuen Verfahren FastFlight — ermöglicht durch das aktualisierte AMC 1 zu Artikel 12 und das neue SORA-Regelwerk SORA 2.5 — können bestimmte „geringere Risiko“-Flüge (z. B. VLOS-Betriebe bis SAIL II) genehmigt werden, ohne dass das Betriebshandbuch der Behörde vorab zur Prüfung vorgelegt werden muss.
- Die erteilte Genehmigung nach FastFlight ist eine reguläre Betriebsgenehmigung – rechtlich vollwertig, generisch (also ortsunabhängig) und auch europaweit anerkannt.
- Wichtig: Das Betriebshandbuch bleibt Pflicht — es darf nur vorab nicht mehr zwingend (bzw. in vollem Umfang) durch die Behörde geprüft werden. Wie bei den Standardszenarien ist der Betreiber selbst verantwortlich für ein vollständiges, aktuelles Handbuch und muss dieses auf Anforderung jederzeit vorlegen können (z. B. im Rahmen aufsichtsbehördlicher Prüfungen).
- Sicherheitsstandard und Risikobewertung bleiben: Auch bei FastFlight sind Risikominderungsmaßnahmen, technische Anforderungen, organisatorische Vorgaben sowie die Kompetenz der Fernpiloten entsprechend der SORA Vorgaben bindend. FastFlight reduziert den Verwaltungsaufwand — nicht die fachlichen Anforderungen.
Bedeutung für Betreiber — Vorteile und Grenzen
Vorteile
- Deutlich kürzere Bearbeitungszeiten und weniger Bürokratie — insbesondere für Betreiber mit geringen Risiken.
- Reguläre, vollwertige Betriebsgenehmigung mit europaweiter Anerkennung.
- Erleichterung gerade für kleine/mittlere Unternehmen, Dienstleister oder Geodatenfirmen, die häufig VLOS-Missionen durchführen (z. B. Vermessung, Inspektion, Landwirtschaft), und denen bisher lange Wartezeiten den Einstieg erschwerten.
Einschränkungen / Anforderungen
- FastFlight ist nicht für alle Einsätze geeignet – nur für solche mit begrenztem Risiko (z. B. VLOS, SAIL II oder niedriger).
- Das Betriebshandbuch darf nicht entfallen — es entfällt nur die behördliche Vorabprüfung; der Betreiber bleibt in der Pflicht, das Handbuch jederzeit aktuell zu halten und bei Aufforderung vorzulegen.
- Die Sicherheits-, Betriebs- und Dokumentationspflichten inklusive der verbindlichen Risikobewertung bleiben bestehen: Nur wer diese ernst nimmt, profitiert sicher und rechtssicher vom neuen Verfahren.
Empfehlung für unsere BVCP-Mitglieder und -Partner
Für alle Mitglieder und Freunde des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) lohnt sich ein genauer Blick auf FastFlight — insbesondere, wenn ihr regelmäßig beruflich/dienstlich Drohnen einsetzt und eure Einsätze typischerweise VLOS-Einsätze und geringes Risiko beinhalten (z. B. Vermessung, Inspektionen, Dokumentation).
Wir empfehlen Euch:
- Bei neuen Anträgen gezielt das FastFlight-Verfahren in Betracht ziehen — es bringt echte Zeitersparnis.
- Das Betriebshandbuch mit Sorgfalt erstellen und pflegen — damit Sicherheit und Compliance gewährleistet bleiben.
- Die Risikoeinstufung und SORA-Analyse sauber durchführen: Nur so ist der Betrieb innerhalb der speziellen Kategorie rechtssicher.







