Flugbeschränkungsgebiet ED-R Bremerhaven 27.10.2025-18.03.2026
Über dem Innenstadtbereich von Bremerhaven befindet sich vom 27.10.25 – 18.03.26 ein Flugbeschränkungsgebiet bis zu einer Höhe von 1000 ft (305 Meter) über Grund. Der Ein- und Durchflug, auch mit Drohnen, ist verboten und stellt eine Straftat dar:

Aktivierung ED-R Bremerhaven vom 27. Oktober 2025 00:00 Uhr UTC bis zum 18. März 2026 23:59 Uhr UTC.
Detaillierte Informationen findet Ihr in der zugehörigen NfL 2025-1-3647 und im NOTAM D3681/25.
Einschränkung Drohnenbetrieb wegen Polizeieinsatz in München

Vom 24. November 2025 bis zum 23.Dezember 2025, täglich zwischen 09:00 Uhr und 22:00 Uhr, sowie am 24. Dezember 2025, zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr, ist der Drohnenbetrieb im Bereich der Münchner Innenstadt wegen des Polizeieinsatzes zum Christkindlmarkt 2025 eingeschränkt.
Das Gebiet wird durch ein Vieleck gemäß dem abgedruckten Kartenausschnitt begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 120 m über dem Boden (siehe Map Tool).
In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Polizeiinspektion 11, München-Altstadt, unter der Telefonnummer 089 / 29080-115 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen über temporäre Flugbeschränkungsgebiete erhaltet Ihr auch über dipul







