Wer einen Kurs mit Kenntnisnachweis oder Befähigungsnachweis über das BVCP-Portal bucht, erhält zusätzlich ein Zertifikat des BVCP über die Qualifizierung als Copter Pilot zugesendet.

Es ist soweit: wer Multikopter über 2 kg Abfluggewicht fliegen möchte, benötigt ab dem 1. Oktober 2017 einen Kenntnisnachweis, oft auch als „Drohnenführerschein“ bezeichnet, falls er nicht schon bereits über eine Pilotenlizenz verfügt. Wer noch keinen Kenntnisnachweis erworben hat, kann sich hier über Kursangebote informieren:

BVCP Schulungsportal

Hier werden von unseren Schulungspartnern im BVCP bundesweit über 250 Kurse angeboten. Da ist sicher für jeden in erreichbarer Nähe was dabei. Und wer seinen Kurs über den BVCP bucht, erhält zusätzlich nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat des BVCP gratis zugesendet.

Außerdem ist die Kennzeichnung unbemannter Fluggeräte ab 1. Oktober 2017 zwingend vorgeschrieben. Hier muss der Luftfahrzeughalter mit Adresse auf einer feuerfesten Plakette, dauerhaft am Fluggerät angebracht, zu erkennen sein. Wie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht, genügt hierfür eine aufklebbare, gravierte Aluminiumplakette, wie sie in unserem Shop erhältlich ist Kennzeichnungsplaketten für Multikopter und Modellflugzeuge

 

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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