DroneFlightCheck

DroneFlightCheck unterstützt Fernpiloten bei der Flugvorbereitung nach den neuen DFS-Regelungen

Mit den zum 6. August 2026 eingeführten neuen Verfahren für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betreuten Kontrollzonen ist die Flugvorbereitung anspruchsvoller geworden. Statt einer einheitlichen 50-Meter-Regel gelten nun abhängig von der Lage des Startortes unterschiedliche Zonen, Höhenbegrenzungen und weitere Voraussetzungen.

Bereits kurz nach Inkrafttreten der neuen Regelungen steht Fernpiloten nun ein praktisches Hilfsmittel zur Verfügung.

Der BVCP-Landesvertreter für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen, Hauke Dreßler, hat mit DroneFlightCheck eine webbasierte Anwendung entwickelt, die Drohnenpiloten bei der Flugvorbereitung unterstützt.

Nach Eingabe eines Standortes oder durch Auswahl auf der Karte ermittelt die Anwendung automatisch, ob sich der geplante Startpunkt innerhalb einer von der DFS verwalteten Kontrollzone befindet und zeigt die für diesen Standort maßgeblichen Informationen an.

Dabei werden unter anderem

  • die jeweilige Kontrollzonenstufe (Zone 1 bis 4),
  • die zulässige maximale Flughöhe,
  • die Entfernung zum Flughafenbezugspunkt,
  • die Flugplatzhöhe,
  • die Geländehöhe sowie
  • weitere geographische UAS-Gebiete

übersichtlich dargestellt.

Die Berechnungen basieren auf den von der Deutschen Flugsicherung veröffentlichten Daten zu den neuen Kontrollzonen sowie den Geozoneninformationen über die verfügbaren Datenschnittstellen. Dadurch erhält der Fernpilot bereits während der Flugvorbereitung eine sehr gute Orientierung über die für seinen Einsatz geltenden Rahmenbedingungen.

Unterstützung der Flugvorbereitung

Gerade mit den neuen DFS-Regelungen wird deutlich, dass sich die zulässige Flughöhe nicht mehr allein aus der Höhe über Grund ableiten lässt. Entscheidend sind künftig insbesondere

  • die Lage innerhalb der jeweiligen Zone,
  • die Flugplatzhöhe,
  • die Geländehöhe sowie
  • weitere luftrechtliche Einschränkungen.

Die Anwendung nimmt dem Fernpiloten diese Berechnungen weitgehend ab und erleichtert damit die praktische Flugvorbereitung erheblich.

Rechtlich maßgeblich bleiben die amtlichen Veröffentlichungen

Der BVCP weist ausdrücklich darauf hin, dass DroneFlightCheck eine wertvolle Unterstützung bei der Flugplanung darstellt, die rechtlich verbindliche Prüfung jedoch weiterhin anhand der jeweils geltenden amtlichen Veröffentlichungen erfolgen muss.

Maßgeblich bleiben insbesondere

  • dipul,
  • AIP Germany,
  • NOTAM,
  • sowie gegebenenfalls weitere luftrechtliche Veröffentlichungen und Genehmigungen.

Die Anwendung ersetzt daher keine eigenverantwortliche Flugvorbereitung, stellt jedoch eine erhebliche Erleichterung bei der Ermittlung der zulässigen Flughöhen und der maßgeblichen Kontrollzonen dar.

Aus der Praxis – für die Praxis

Der BVCP freut sich besonders, dass diese Entwicklung aus den eigenen Reihen stammt.

Mit Hauke Dreßler hat ein langjähriger BVCP-Landesvertreter eine Lösung entwickelt, die den praktischen Bedürfnissen von Fernpiloten unmittelbar Rechnung trägt und den Umgang mit den neuen Regelungen deutlich vereinfacht.

Die Anwendung ist kostenlos erreichbar unter:

https://droneflightcheck.app

Fragen und Anregungen zur Anwendung beantwortet Hauke Dreßler gerne unter

h.dressler@bvcp.de


Der BVCP hatte bereits ausführlich über die neuen DFS-Regelungen für Kontrollzonen berichtet. Die neue Anwendung DroneFlightCheck knüpft daran an und erleichtert nun die praktische Umsetzung dieser Vorgaben bei der Flugvorbereitung. Über die Detailregelungen könnt Ihr in unserem Bericht Neue Regelungen für Drohnenflüge von Kontrollzonen der DFS.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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