Die „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/639 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Bezug auf Standardszenarien für den Betrieb in oder außerhalb direkter Sicht“ erläutert Näheres zu den Anforderungen an Fernpiloten sowie Änderungsempfehlungen zur bisherigen Durchführungsverordnung.

Im Anhang wird detailliert der UAS-BETRIEB IN DEN KATEGORIEN „OFFEN“ UND „SPEZIELL“ erläutert, Für die „Offenen Kategorie“ u.a. die Anforderungen für den UAS-Betrieb in Unterkategorie A1, A2 und A3, die Verantwortung des UAS-Betreibers sowie des Fernpiloten und die Gültigkeitsdauer der Online-Theoriekenntnisse und der Zeugnisse für Fernpiloten beschrieben, sowie Anforderungen für Betriebsgenehmigungen, an die Zulassung als LUC-Betrieb, sowie die beiden bisher von der EASA entwickelten Standardszenarien inkl. Der Anforderungen an die Qualifizierung der Fernpiloten.

Wer möchte kann sich hier detailliert informieren

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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