Deutsche Flugsicherung (DFS)

Am 1. Dezember 2020 wird die bisherige NfL-1-1197-17 aufgehoben und es wird mit der NfL-1-2077-20 eine neue Allgemeinverfügung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Drohnenflüge innerhalb der Kontrollzone geben. Informiert Euch über die neuen Bestimmungen!

Das Dokument haben wir Euch hier zum Download bereit gestellt: Neue Allgemeinverfügung Kontrollzonen Flughäfen


Die darin als Änderungen gekennzeichneten Passagen haben wir hier kurz zusammen gefasst:

Geltungsbereich

Die im Folgenden aufgeführten Flugplätze gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Internationale Verkehrsflughäfen:

Berlin/Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Zusätzlicher Hinweise:

  • Die Vorgaben des NfL 1-1430-18 „Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen“ sind einzuhalten.
  • Unbemannte Luftfahrtsysteme dürfen nur unter Sichtwetterbedingungen gemäß DVO 923/2012, Anhang, SERA.5001 und SERA.5005 betrieben werden.
  • Der Antrag auf Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe ist bei der zuständigen Flugplatzkontrollstelle schriftlich zu stellen. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Der Antrag auf Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe ist mit dem Verweis auf das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten bei der zuständigen Flugplatzkontrollstelle schriftlich zu stellen. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Beim Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems bei Nacht ist das unbemannte Luftfahrtsystem mit einer Beleuchtung nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 Punkt SERA.3215 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1185 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) auszurüsten

    Die neue Regelung tritt am 01.12.2020 in Kraft und ersetzt das NfL 1-1197-17, das zum 01.12.2020 aufgehoben wird.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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