Drohnen-Gesetze

Allgemeinverfügung für UAS der Hansestadt Bremen

Am 07.07.2017 wurde im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen die Allgemeinverfügung für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) veröffentlicht. Ab dem 08.07.2017 können Steuerer von UAS die Allgemeinverfügung im Land Bremen nutzen, ohne zuvor einen Antrag stellen zu müssen. Voraussetzung ist lediglich die Einhaltung der Nebenbestimmungen der Allgemeinverfügung. Weitergehende Operationen mit UAS erfordern wie bisher eine Antragstellung bei der Luftfahrtbehörde.

Hier könnt Ihr die Allgemeinverfügung Bremen downloaden

Außerdem teilte die Landesluftfahrtbehörde Bremen mit, dass sich die neuen „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung von Erlaubnissen für unbemannte Fluggeräte“ voraussichtlich bis in das vierte Quartal 2017 verzögern werden. Wir hatten mit Verantwortlichen hierüber bereits Gespräche geführt und gehofft, dass dies bis Ende der Woche veröffentlicht werden. Nun scheint das doch erst später zu erfolgen. Dies bedeutet weiterhin eine nicht einheitliche Vorgehensweise der Luftfahrtbehörden bei der Erlaubniserteilung. Grund hierfür sei, so die Landesluftfahrtbehörde Bremen,  weiterer Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern.

Weitere Informationen zum Betrieb solcher Systeme erhaltet Ihr unter nachfolgendem Link Informationen UAS

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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