EU-Kompetenznachweis A2
Darstellung des EU-Kompetenznachweises der EASA

Aus aktuellem Anlass haben wir nochmals beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nachgefragt, welche Informationen es über die nötigen Schulungen für die erweiterte Theorieprüfung, den EU-Drohnenführerschein bzw. EU-Kompetenznachweis (LBA), gibt. Dieser wird für die Unterkategorie A2 der Open Category vorgeschrieben (ab 900 gr. max. Abfluggewicht oder für Drohnen mit einer kinetischen Energie unter 80 J). Das ab 250 gr vorgeschriebene Online-Training mit Online-Test wird vom LBA durchgeführt, welches auch die Fragen und das e-Learning hierzu entwickelt.

Im Netz finden sich bereits die ersten Anbieter für Kurse zum EU-Drohnenführerschein. Anders als dies den Anschein macht, gibt es allerdings noch keine detaillierten Informationen seitens des LBA. Laut deren Angaben sollen die Anerkannten Stellen erst Anfang Mai hierzu informiert werden.

Darstellung des EU-Nachweises für die Online-Prüfung

Lediglich der Kenntnisnachweis in Form der erweiterten Theorieprüfung wird von den Anerkannten Stellen durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist jedoch der bestandene Online-Test. Aber dieser wird erst gegen Ende Mai fertig gestellt sein und ist überhaupt erst Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung des Kenntnisnachweises in Form einer vertiefenden Theorieprüfung. Demnach kann es keine Kurse mit Abschluss des „EU-Führerschein“ vor dem Juni 2020 geben.

Und noch ein weiterer Punkt wird oft falsch dargestellt. Denn laut Vorstellung des LBA ist eine praktische Schulung und Prüfung praktischer Fähigkeiten keine Voraussetzung für den EU-Drohnenführerschein. Das alles kann auch in Form einer Eigenschulung und Selbsterklärung erfolgen (siehe beiliegende Abbildung). Aus unserer Sicht wenig glücklich, da gerade in der mangelnden praktischen Erfahrung bei der Handhabung von Drohnen große Risiken liegen. Daher würden wir eine praktische Unterweisung durch Schulungsunternehmen begrüßen. Aber hier den Eindruck zu erwecken, das sei Voraussetzung für den EU-Drohnenführerschein, ist (leider) falsch.

Wer also sicher gehen möchte, dass er auch wirklich den EU-Kompetenznachweis (EU-Drohnenführerschein) im angebotenen Kurs erhalten kann, sollte Kurse ab Juni buchen. Die Großzahl der Schulungsunternehmen, so auch der BVCP, warten hier noch auf die Veröffentlichung der Details für die Anerkannten Stellen des LBA im Anfang Mai, um hier ihren Schülern eine den Anforderung des LBA passende Schulung und Prüfung zu bieten.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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