Erfolgreicher Start des neuen BVCP-Schulungsportals – bundesweit mit über 250 Angeboten an Kursen und Prüfungen zum Kenntnisnachweis von Schulungsunternehmen des BVCP

Köln. 06.09.2017, Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) hat auf seiner Website als neuen Service vor wenigen Wochen ein Schulungsportal gestartet, in dem Schulungen unterschiedlichster Anbieter des BVCP angeboten werden – unter anderem auch viele Schulungskurse und Prüfungen zum neuen Kenntnisnachweis, wie er zum 1. Oktober 2017 ab 2 kg Abfluggewicht oder für die Beantragung von Ausnahmeerlaubnissen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die beste Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Die vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln angehenden und erfahrenen Copter Piloten hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops oder zu spezielles Themen wie Flug- und Navigationssoftware von Drittanbietern, BOS-Einsätzen, Bildbearbeitung oder 3D-Software – unsere Partner im BVCP bieten Copter Piloten die perfekte Schulung für jede Anforderung.

Bundesweit mehr als 250 Kursangebote von über 10 Schulungsdienstleistern

Qualitätssiegel „Zertifikat Copter-Pilot“

Kurz nach dem Start umfasst das BVCP-Schulungsportal bereits über 250 Kursangebote, angeboten von 10 anerkannten Schulungsdienstleistern – bundesweit verteilt –  und bietet damit deutschlandweit die größte Auswahl an Schulungen und Kursen für den Drohnenführerschein an. Der BVCP wird sein offenes Angebot, das sich gleichermaßen an Nichtmitglieder und Mitglieder des BVCP richtet, in den nächsten Wochen noch weiter ausbauen.

Und selbstverständlich sind auch diese Kurse für Mitglieder des BVCP nochmal um einiges günstiger zu buchen. Zudem erhält jeder, der über das BVCP-Schulungsportal bucht, bei bestandener Prüfung ein Zertifikat des BVCP über seine Qualifizierung als Copter Pilot zugesendet.

Safety first ! – Gut geschult ist sicher geflogen

Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Luftfahrzeugfernführers – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.

Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein und über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation, der relevanten Meteorologie, über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen oder über die örtliche Luftraumordnung verfügen, sowie allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.

Ziel der Schulungskurse für den Kenntnisnachweis ist es, dass die Bewerber in der Prüfung zeigen, dass sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten und durchführen sowie nachbereiten können, um eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden auszuschließen und die Vermeidung von Personen- wie Sachschäden zu gewährleisten.

Die beim BVCP inzwischen gelisteten Schulungspartner für die Erlangung des Kenntnisnachweises sind nach § 21d Absatz 2 Nummer 1 und 2 der LuftVO zur Erteilung einer Bescheinigung nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert – dem sogenannten „Kenntnisnachweis“, oft auch als „Drohnen-Führerschein“ bezeichnet. Dieser muss von allen Copter Piloten ab dem 1. Oktober 2017 erworben sein

  • deren Copter ein Abfluggewicht von 2,0 Kilogramm und mehr haben oder
  • die eine Ausnahmeerlaubnis von den Verboten des § 21b LuftVO beantragen wollen.

Der Kenntnisnachweis gilt für 5 Jahre.

Welchen Voraussetzungen müssen für den Drohnenführerschein erfüllt sein?

  • Zur Prüfung ist ein gültiges Identifikationsdokument vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass)
  • Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 16 Jahre alt sein. Sofern der Bewerber noch keine 18 Jahre alt ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
  • Für die Teilnahme an der Prüfung für den Kenntnisnachweis ist ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregisters vor der Prüfung vorzulegen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben nach § 21d Absatz 3 Nummer 4 LuftVO.

Wer hierüber mehr erfahren möchte, kann sich auf der Website des BVCP über das Angebot an Schulungen und Prüfungen zum Drohnenführerschein informieren.

Oder aber auf der vom 26.-28.September 2017 in Berlin stattfindenden Messe INTERGEO im Rahmen der INTERAERIAL SOLUTIONS in Halle 6.1 am Stand IAS.B015 persönlich mit Vertretern des BVCP sprechen.

Übrigens: Der Bundesverband Copter Piloten bietet neben Schulungen auch die preisgünstige Möglichkeit, Plaketten für die ebenfalls ab 1. Oktober 2017 ebenfalls erforderliche Kennzeichnung von Coptern ab 2 kg Abfluggewicht zu bestellen. Hier gibt’s die Kennzeichnungsplaketten für Copter

2 Comments

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  1. Johannes Fehr 6 Jahren ago

    Hallo zusammen und einen schönen Sonntag. Kurze Frage auf welchem Weg bekomme ich das Zertifikat zum Kenntnisnachweis her. Gebucht über den Verband und bestanden. Würde das gerne auf meiner homepage einbinden.
    Danke Johannes Fehr

    • Author
      Christoph Bach 6 Jahren ago

      Immer über den Verband 😉 Einzige Voraussetzung ist, dass die Schulung über den BVCP gebucht wurde. Dann ist es kostenlos erhältlich. Einfach uns per Mail an info@bvcp.de anschreiben und ein Foto/Kopie des Kenntnisnachweises mit Datum und Zulassungs-Nummer zusenden.

Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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