Videobeitrag zur neuen Drohnen-Verordnung

Unser BVCP-Mitglied Ralf Spoerer, Copter-College, hat die wichtigen Eckpunkte der neu geplanten Verordnung, wie sie das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gerade im Bundestag eingebracht hat und in Kürze dem Bundesrat vorlegt, in seinem Video-Beitrag sehr gut zusammen gefasst.

Ergänzend haben wir in Gesprächen mit dem BMVI geklärt, dass ein Überfliegen von bewohnten Grundstücken mit Aufstiegserlaubnis weiterhin möglich bleiben werden, wenn eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung vorliegt und Datenschutz sowie Persönlichkeitsrechte wie bisher beachtet werden.

Auch zum Fliegen außer Sichtweite haben wir die 5kg-Grenze hinterfragt. Hier wird im Flyer leider nicht korrekt dargestellt, dass auch mit Coptern unter 5 kg das Fliegen außer Sichtweite möglich ist – Ihr müsst also keine Gewichte dran hängen, um über 5 kg zu kommen 😉

Die risikobasierte Erteilung von Aufstiegsgenehmigungen wird es allerdings schon mit Inkrafttreten des neuen Gesetztes geben. Wie genau die Risiko-Einstufungen aussehen werden, ist noch unklar und wird derzeit in Ausschüssen geklärt. Spätestens in einigen Jahren, wenn die europäische Regelung die nationalen ersetzt, wird es ohnehin die risikobasierte Einstufung geben.

Weitere Informationen zur neu geplanten Verordnung könnt Ihr unserem Artikel zum Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entnehmen.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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