Zu Weihnachten lagen wieder viele Drohnen unter dem Weihnachtsbaum – kleine wie große. Der Trend ist ungebremst und Multikopter sind ein beliebtes Geschenk und Freizeitvergnügen. Was leider häufig übersehen oder vergessen wird, ist auf die bestehenden Bestimmungen für die Nutzung von Drohnen hinzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im April 2017 weitreichend Bestimmungen zur Regulierung des Luftverkehrs für unbemannte Flugsysteme erlassen.
Seit Oktober 2017 greifen auch die Bestimmungen über die Notwendigkeit eines Kenntnisnachweises für Drohnen über 2 kg und die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Unbemannte Flugsysteme (UAS) und für Modellflugzeuge mittels feuerfester Kennzeichnungsplakette, die die Anschrift des Halters beinhalten muss.
Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern bundesweit ein breites Angebot an Prüfungskurse und Schulungen zum Kenntnisnachweis bzw. weitergehenden Ausbildungen für Copter-Piloten.
Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem BVCP-Schulungsangebot
Beim BVCP finden Sie auch eine reichhaltige Auswahl an Kennzeichnungsplaketten. Die Drohnenplaketten entsprechend sowohl Herstelleranforderungen als auch den gesetzlichen Vorschriften und wurden als eine der ersten vom BMVI anerkannt. Die Beschriftung der Drohnenschilder ist Dank unserem Online-Konfigurator schon bei der Bestellung individuell gestaltbar und sogar ein persönlicher QR-Code kann mit Hilfe des integrierten QR-Code-Generators einbaubar. Damit kann eine Webadresse, ein Mail-Formular oder der Zugriff auf wichtige Dokumente wie Drohen-Zertifikate, Kenntnis- oder Versicherungsnachweis verbunden werden. Ein deutlicher Mehrwert Ihre Kennzeichnungsplakette wird damit zu mehr. Außerdem lässt sich das Label BVCP anzeigen oder seit neuestem stattdessen auch das eigenen Firmen-Logo einbinden.
Die kleinsten unserer Plaketten wie z.B. das nur 18 x 8 mm kleine Modell PICCO eignet sich auch für die kompakte Selfie-Drohnen wie z.B. die DJI Mavic2, Magic Air Pro, Spark oder Yuneec Breeze.
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Wer nicht nur den Copter, sondern auch die Sicherheit im Umgang mit dem Copter verschenken möchte kann nun auch eine BVCP-Jahres-Mitgliedschaft 2019 verschenken – und das sogar günstiger ohne die sonst übliche Aufnahmegebühr:
- Jahresbeitrag Privatmitgliedschaft: 48,- € (24,- € für Schüler, Studenten, Auszubildende)
- Jahresbeitrag Firmenmitgliedschaften: ab 100,- € (die Einstufung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl)
Mit der Mitgliedschaft im BVCP schenken Sie nicht nur eine kompetente Vertretung der Interessen von Drohnen-Piloten in der Politik, sondern auch die laufende Information über Entwicklungen in der Drohne-Branche, rechtlichen Beistand, die Unterstützung einer Gemeinschaft von über 2.000 Drohnenpiloten sowie viele Vergünstigungen – von der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung und Kennzeichnungsplaketten über Zeitschriftenabos bis hin zum Flugbuch und vielen weiteren Produkten.
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