Was bleibt, was kommt, was wird neu für uns Copter-Piloten?
Kurz gefragt – schnell geantwortet
Die EU hat eine neue Regulierung zur Nutzung von Drohnen erlassen und die Mitgliedsstaaten müssen diese bis zum 1. Juli 2020 in nationales Recht umgewandelt haben. Die EASA, verantwortlich für die Regelung des europaweiten Luftverkehrs, hat die neue europaweit einheitliche Regelung für Drohnen entwickelt und diese risikobasiert in drei Kategorien unterteilt.
Derzeit ist erst die erste von drei Risiko-Kategorien umfassend erarbeitet und veröffentlicht worden, die Open Category, weshalb wir uns im Moment auch auf diese konzentrieren möchten.
Sobald die EASA die Spielregeln für die weiteren Kategorien veröffentlicht, werden wir auch zu diesen FAQs erstellen. Diese werden laufend mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmt, damit wir hier möglichst alle eine verbindliche und einheitliche Sprache sprechen und so die Community schneller informieren können.
FAQs zur EU-Neuregulierung
Wir beantworten Eure Fragen zur kommenden EU-Regulierung
Allgemeine Fragen
Hier findet Ihr übergreifende Fragen, die für verschiedene der neuen Kategorien oder der nachfolgenden Einsatzzwecke gelten.
Die neue EU-Regulierung unterscheidet nicht zwischen privat oder gewerblich geflogenen Drohnen, sondern nach deren Einsatzrisiko – abhängig von Bauart und Gewicht der Drohne sowie von der Qualifikation des Steuerers und des geplanten Einsatzzwecks, insbesondere hinsichtlich der Nähe zu Personen. Eine Unterscheidung zwischen und , müsst Ihr hier als private Copter-Piloten vor allem die Open Category und eventuell die Specific Category betrachten. In die Specific Category fällt man automatisch – ganz gleich ob privat oder gewerblich geflogen – wenn man die Bedingungen für die Open Category nicht erfüllt. Umgekehrt gilt: auch gewerblich geflogene Copter-Einsätze können über die Open Category abgedeckt sein, wenn man deren Bedingungen erfüllt. Damit erübrigen sich manchmal die sonst nötigen Erlaubnisverfahren der Specific Category. Die Certified Category ist den hochriskanten Einsätzen vorbehalten (wie z.B. Personen- oder Schwerlasttransport mit Drohnen) und eine Erlaubnis hierfür in jedem Fall individuell zu beantragen.
Das ist von der EU so vorgesehen. In welchem Umfang, bestimmt jedoch der jeweilige Mitgliedsstaat. Hier ist in Deutschland noch keine Entscheidung gefallen. Wir informieren Euch, sobald das geklärt ist.
Open Category
Hier findet Ihr Fragen zur Open Category – der Kategorie für risikoarmen Einsätze von Drohnen.
In jedem Fall musst Du die Betriebsanleitung gelesen haben. Schließlich sollte man sich erstmal mit der neuen Technik vertraut machen. Das gilt für alle Klassen und Unterkategorien. Ab 250 gr. Abfluggewicht ist dann zusätzlich ein Online-Training mit Online-Prüfung zu absolvieren – durchgeführt und organisiert vom LBA.
- Technischen Anforderungen an die Drohne
- Elektronische ID und Geo-Awareness
- Abstand der Drohne zu Personen
Nach Bestehend der erweiterten Theorieprüfung darfst Du auch in der Unterkategorie A2 der Open Category fliegen, und zwar mit einer Drohne unter 900 gr. Abfluggewicht, mit weniger als 80J kinetischer Energie, in der Nähe von Personen aber in sicherem Abstand zu nicht involvierten Personen.
Eine Registrierung des UAS-Steuerers ist grundsätzlich erforderlich bis auf die CE-Klasse C0. Hier dann nur, wenn die Drohne mit einer Kamera oder sonstigen Sensorien ausgerüstet ist, die die Persönlichkeitsrechte von Menschen beeinträchtigen könnte.
Zukünftig werden Drohnen mit den von der EASA entwickelten CE-Klassen gekennzeichnet sein. Diese werden nach Gewicht und technischer Spezifikation der Drohnen vergeben und regeln für jeden leicht erkennbar den späteren Nutzungsumfang. So kann eine Drohne der CE-Klasse C1 und C2 beispielsweise einzelne Personen überfliegen und nur in der Klasse C1 ist eine bestandene Onlineprüfung erforderlich, während Drohen mit C2-Kennzeichnung einen sicheren Abstand zu nicht vorher involvierten Personen halten muss und zudem einen Kenntnisnachweis in Form einer vertiefenden Theorieprüfung benötigt. Während in den CE-Klassen C3 und C4 erst gar keine nicht involvierten Personen zu erwarten sein dürfen oder man sich gleich in sicherer Entfernung zu Städten befinden muss.
Als Eigenbauten gehören sie keiner CE-Klasse an.
Das ist von der EU so vorgesehen. In welchem Umfang, bestimmt jedoch der jeweilige Mitgliedsstaat. Hier ist in Deutschland noch keine Entscheidung gefallen. Wir informieren Euch, sobald das geklärt ist.