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Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 vom 14.3.2022, veröffentlicht am 15.3.2022

Gute Neuigkeiten: mit der neuen Durchführungsverordnung dürfen Bestandsdrohnen länger in der Offenen Kategorie ohne die C-Klassen-Zertifizierung genutzt werden. Eine echte Erleichterung für viele Fernpiloten und Drohnen-Unternehmen!

Die neue Durchführungsverordnung verlängert – vereinfacht gesagt – die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024, die ansonsten zum 1. Januar 2023 enden würde. Hintergrund ist die Verzögerung der C-Klassifizierung von Drohnen, die so schnell wie geplant nicht in Verkehr gebracht werden können. Mit der Verlängerung möchte der Gesetzgeber sicher stellen, dass der Betrieb mit Bestandsdrohnen weiter gewährleistet bleibt, bis C-Klassen-zertifizierte Drohnen erhältlich sind.

Den betreffenden Auszug aus der deutschen Übersetzung der neuen Verordnung könnt Ihr in unserem Beitrag Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 der Kommission genauer nachlesen.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet mit der der DFS Deutsche Flugsicherung die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (Dipul)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die DFS Deutsche Flugsicherung die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (Dipul) gestartet. Hier sind die vom BMDV eingerichteten Geozonen mit ihren jeweiligen Flugbeschränkungen verzeichnet.

Die Plattform vermittelt allen Fernpiloten die wichtigen Informationen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland und bündelt alle Informationen, Regeln und Abläufe für den Drohnenbetrieb in Deutschland zentral auf einer Webseite. Auf einer Karte werden nun auch die geografischen Fluggebiete einfach online ausgewiesen. So wissen die Nutzer immer und aktuell, wie und wo sie ihre Drohne sicher fliegen lassen können.

Hier kommt Ihr zur neuen Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt DIPUL


Erleichterung für BOS und den gewerblichen Drohnenbetrieb

Laut Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und mit dessen Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gelten in Deutschland bis zum 31.8.2022 für den nicht zu Freizeit- und Sportzwecken betriebenen Drohnenbetrieb reduzierte Abstände zu nicht involvierten Personen in der Unterkategorie A2 für Bestandsdrohnen unter 2 kg – auch ohne C-Klassifizierung.

Damit können Besitzer von Bestandsdrohnen – also Drohnen ohne die neue C-Klassifizierung – Ihre Drohne gewerblich so nutzen, als wenn eine C2-Zertifizierung vorläge. Diese Regelung gilt zunächst nur für Drohnen, die nicht zu Freizeit- und Sportzwecken geflogen werden und bezieht sich nur auf die Unterkategorie A2 der Offenen Kategorie, für die man das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Wir freuen uns, dass damit unserem Anliegen entsprochen wird, mit einer Übergangslösung der existenziellen Bedrohung gewerblicher Copter-Piloten und -Unternehmen aufgrund der noch nicht umgesetzten C-Klassifizierung entgegen zu wirken. Die Regelung wird für viele der gewerblichen Unternehmen nun Möglichkeiten eröffnen, in der Offenen Kategorie auch im bevölkerten Bereich zu fliegen, denn diese können sich so bis auf 30 Meter an nicht involvierte Personen annähern und – sofern vorhanden – im Langsam-Modus (max. 3 m/s) horizontal sogar bis auf 5 Meter.

Erste C-zertifizierte Drohnen soll es voraussichtlich ab Mitte 2022 geben. C-Klassen-zertifiziert darf man dann – auch privat zu Freizeit und Sportzwecken – mit Fernpilotenzeugnis A2 wie oben beschrieben sogar bis unter 4 kg schwerer Drohnen fliegen.

Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden sich im ERLASS DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR DIGITALES UND VERKEHR


Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter LuftfahrzeugeDer Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 6. Mai 2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Drucksache 19/29354 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – Drucksache 19/28179 – mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.Den Gesetzestext könnt Ihr Euch hier herunter laden: Gesetzesbeschluss zur neuen LuftVO – Drucksache 376-21


Endlich mehr Luft nach oben und wieder Licht am Horizont!

Erfreuliche Nachricht für die Drohnenindustrie und alle Copter-Freunde. Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit entschieden den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur neuen Luftverkehrs-Ordnung abzulehnen. Das eröffnet nun die Chancen, dringlich erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen und fachliche Fehler auszumerzen.Nachdem sich bereits viele Unternehmen in der Industrie und die Verbände geschlossen den vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur vorgelegten Gesetzentwurf zur neuen Luftverkehrs-Ordnung in vielen Punkten kritisiert haben, sind auch die Vielzahl der Länder, alles voran deren Landesluftfahrtbehörden, der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht tragbar ist. Ein entsprechender Antrag der Länder, den Gesetzentwurf abzulehnen wurde heute erfolgreich im Bundesrat angenommen.Mit der Annahme des Antrags besteht nun doch noch die Chance, dass die Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft, den Verbänden und seitens vieler Landesbehörden noch Einfluss in die  Gesetzgebung finden.Als Nächstes wird der Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt, in der die Regierungsfraktion die Mehrheit hat.Nun gilt es, auch die Bundestagsabgeordneten von der Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu überzeugen. Ihr könnt uns hier tatkräftig unterstützen, indem ihr die Bundestagsabgeordneten eures Vertrauens ansprecht, auf die Missstände hinweist und ihnen unsere Statement zukommen lasst.Statement des BVCP zum Gesetzentwurf des BMVIFür Rückfragen oder Unterstützung stehen wir Euch gerne zur Verfügung.Euer Vorstand BVCP


Gesetzentwurf BMVI zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Das BMVI hat den Referentenentwurf trotz der massiven Kritik der Verbände, auch seitens des BVCP, sowie namhafter Vertreter aus der Wirtschaft, in eine Gesetzesänderung umgewandelt. Am 3.2.2021 wird im Bundeskabinett darüber beraten. Wenn es dort so angekommen werden sollte, wird es dem Bundestag und danach dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Die Anzahl der Verbote hat sich darin weiter erhöht. Der von uns ebenfalls präferierte Ansatz, statt Verbote zu erteilen, für die dann zeit- und kostenintensiv Ausnahmen beantragt werden müssen, darin lieber festzulegen, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb in geografischen Zonen erlaubt ist, wurde nicht beherzigt. Das Dokument ist dem Bundesrat vorgelegt und veröffentlicht worden).Gesetzentwurf des BMVI zur neuen LuftVO


Referenten-Entwurf des BMVI zur neuen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Referentenentwurf des BMVI zur neuen LuftVO

  • Information der Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg zur EU-Regulierung

    Informationen zur EU-Regulierung

  • Die EU-Regulierung 2019/947 setzt den Rahmen für die neue europäische Luftfahrtverordnung

  • Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilungvon Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

    NfL zu den Gemeinsamen Grundsätzen

  • Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen zur Anwendung der EU-Regulierung – Betrieb in der offenen Kategorie

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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