Flugbuch für Drohnen-Piloten – jetzt neu gemäß den europäischen Richtlinien

Gewerblich tätige Drohnen-Piloten werden mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in aller Regel von Luftfahrtbehörden verpflichtet, einen Nachweis über den Einsatz ihrer unbemannten Luftfahrtsysteme zu führen und bis zu drei Jahre aufzubewahren. Auch die neue europäische Gesetzgebung sieht für viele Bereiche das Führen eines Flugbuches vor. Auf Verlangen sind diese der zuständigen Behörde vorzulegen. Da ist es hilfreich, regelmäßig ein “Flugbuch” zu führen, in dem für jeden Flug die relevanten Flug-Daten festgehalten werden.

Der Bundesverband Copter Piloten (BVCP) hat ein hochwertiges Flugbuch erstellt, das die behördlichen Anforderungen erfüllt und Drohnen-Piloten eine korrekte Dokumentation Ihrer Flüge leicht macht. Die Erstauflage des BVCP-Flugbuch war bereits ein voller Erfolg und ist zu einem der beliebtesten Flugbücher für die Dokumentation von Drohnen-Einsätzen geworden. Die 2. Auflage wurde gemäß den Anforderungen der kommenden europäischen Regulierung entwickelt, mit vielen Tipps zur EU-Regelung! Damit Ihr für die neue EU-Regulierung bestens gerüstet seid.

Flugbuch zur Dokumentation von Copter-Einsätzen nach neuen EU-Regeln

Das speziell für die Belange von Drohnen-Piloten entwickelte Flugbuch zur Dokumentation von Copter-Einsätzen ist bereits für die kommenden europäischen Verordnungen vorbereitet. Es erfüllt alle geforderten behördlichen Anforderungen nach dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der EU-Verordnung*. Zudem enthält es wertvolle Beschreibungen zur neuen Europäischen Drohnen-Verordnung. Das Logbuch für Copter-Piloten ist so aufgebaut, dass auch Flüge von verschiedenen Piloten mit unterschiedlichen Flugsystemen problemlos erfasst werden können. Das Flugbuch bietet hierbei Platz für 280 Eintragungen.

  • Name und Fernpiloten-ID der Drohnen-Piloten, die das UAV (Unmanned Aerial Vehicle) steuern (Eintrag mehrerer Drohnen-Piloten möglich)
  • Europäische Registrierungsnummer * des Betreibers
  • Vorliegende Drohnenführerscheine, Lizenzen, Flugberechtigungen und Genehmigungen (Bsp. LUC *)
  • Einsatzzweck, -datum, -uhrzeit und -dauer
  • Bezeichnung der eingesetzten Drohnen / UAS (Eintrag mehrerer Modelle möglich)
  • Max. Abfluggewicht (MTOM) und CE-Klassifizierung*
  • Erfassungsmöglichkeit der Seriennummern für die UAVs
  • Einsatzort (mit möglichst genauen Angaben)
  • Einsatzzweck, -datum, -uhrzeit und -dauer
  • Anzahl von Starts und Landungen
  • Gesamtflugzeit des Einsatzes
  • Besondere Vorkommnisse und Betriebsstörungen

Das speziell für die Belange von Drohnen-Piloten entwickelte Flugbuch zur Dokumentation von Copter-Einsätzen für Multicopter und Drohnen erfüllt alle geforderten behördlichen Anforderungen*. Das Logbuch für Drohneneinsätze ist so aufgebaut, dass auch die Flüge von verschiedenen Fernpiloten mit unterschiedlichen Flugsystemen problemlos erfasst werden können. Das Flugbuch bietet hierbei Platz für 280 Eintragungen.

Das BVCP-Flugbuch zu attraktiven Konditionen

12,90 €

Das neue BVCP Flugbuch nach europäischen Regeln gibt es zum Preis von 12,90 € inkl. 7% MwSt., zzgl. Versandkosten.

Durch die hochwertige Verarbeitung, die robuste Buchbindung, die praktische Größe im DIN A5-Querformat und das geringe Gewicht dieses Flugbuches ist es ein idealer Begleiter für alle, die vor Ort Ihr Flugbuch führen und gerne auf unnötiges Gewicht verzichten. Der Einband ist mit einer Schutzlackierung versehen. Die Innenseiten sind aus mattem Papier, damit die Eintragungen nicht verwischen.

Flugbuch

Format: DIN A5 quer
Umschlag: stabiles Hartcover
Seiten: 68 Seiten mit insgesamt 280 Flugeintragungen
Hochwertige Buchbindung

Das Flugbuch kann direkt über den BVCP bestellt werden. Die Besteller erhalten eine Bestellbestätigung mit Rechnung und nach Zahlungseingang die bestellten Flugbücher zugesendet.

* Logbuch für Fernpiloten (Drohnen-Piloten) zur Dokumentation von Flügen mit unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) auf Basis der Vorgaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie der Europäischen Union in Form der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 24.05.2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.

Mit freundlicher Unterstützung von

Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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