Es weihnachtet sehr und gerade zu diesem Zeitpunkt werden viele zu neuen Copter-Piloten. Liegt doch nicht selten ein Multicopter unter dem Weihnachtsbaum.
Was dem Geschenk leider oftmals nicht mit beiliegt sind Hinweise darauf, was man beim Copter-Fliegen aus rechtlicher Sicht beachten muss. Vielmals hat es der Handel versäumt, entsprechende Anleitungen beizulegen.
Zumindest die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) liegt in manchen Handelsgeschäften aus.
Fragt man das Verkaufspersonal nach deren Kenntnissen, erfährt man allerdings häufig, dass dieses nicht ausreichend informiert ist oder aus verkaufsstrategischen Gründen mit wesentlichen Angaben “hinter den Berg hält”.
Was muss man nun nach Kauf einer Drohne grundsätzlich wissen und vor dem ersten Flug beachten?
Gesetzlich vorgeschrieben: eine Luftfahrthaftpflichtversicherung
Für unbemannte Flugsysteme – also auch Drohnen und Multicopter – ist in Deutschland seit 2005 eine gesetzliche Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Egal, ob private oder gewerbliche Nutzung: ein Multicopter muss richtig versichert sein!
Und anders wie oft angenommen, sind diese Fluggeräte in der Regel nicht in der normalen Privathaftpflicht mit eingeschlossen. Man muss diese also erweitern oder eine zusätzliche Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge und unbemannte Fluggeräte (UAV/UAS) abschließen, was meist günstiger ist.
Dank unserer Kooperation mit versichertedrohne.de, dem auf Copter-Versicherungen spezialisierten Versicherungsbüro Franke & Krippner in Köln, können wir Copter-Versicherungen der Delvag Luftfahrtversicherungs-AG vermitteln, einem Tochterunternehmen der Lufthansa Group , das privaten wie gewerblichen Copter Piloten hervorragende Versicherungsleistungen für Multicopter und UAV zu günstigen Konditionen bietet.
Copter-Versicherungen
Kennzeichnungspflicht für alle unbemannten Flugsysteme ab 250 gr. Abfluggewicht
Die gesetzlich vorgeschriebene Plakette muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers / Besitzers (Luftfahrzeughalter) beinhalten und darüber hinaus mindestens die folgenden gesetzlichen Vorgaben sowie Eigenschaften erfüllen:
- dauerhaft angebracht
- gut sichtbar
- aus feuerfestem Material
Die Anforderung der Feuerfestigkeit macht insofern Sinn, da bei günstigen Drohnen oft ein Versagen des LiPo-Akkus (oder eine Tiefentladung) Ursache eines Absturzes oder einer Fehlfunktion sein kann. Im Falle eines Akku-Brandes können extreme Temperaturen entstehen. Die Kennzeichnung des Multicopters sollte diese möglichst überstehen können.
Ein herkömmlicher Aufkleber oder ein einfaches Schild kommt daher als Drohnen – Kennzeichnung nicht in Frage, da ein Aufkleber in der Regel nicht feuerfest ist. Das BMVI empfiehlt hier eine selbstklebende Aluminium-Plakette mit konventioneller Gravur oder hochwertiger Lasergravur, wie sie vom BVCP über den Shop angeboten werden.
Es ist auch wichtig, dass die Kennzeichnungsplaketten den gesetzlichen Vorgaben sowie den vorgeschriebenen Spezifikationen der Hersteller entsprechen. Ansonsten kann der Versicherungsschutz erlöschen oder die Gewährleistung und Garantie des Herstellers. Dann erst sollte der Preis eine Rolle spielen.
Was viele nicht wissen. Die Regelungen gemäß der neuen Luftverordnung betrifft nicht nur Multicopter, sondern auch Flächenflieger und somit alle sonstigen Modellflugzeuge.
Mehr Informationen zur Kennzeichnungspflicht für unbemannte Fluggeräte ab 250 gr.Hier geht es zum BVCP-Shop und dem Online-Konfigurator für Kenzeichnungsplaketten
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fliegen mit unbemannten Fluggeräten gemäß der Luft-Verordnung (LuftVO) vom 7. April 2017
Seit kurzem gibt es hierzu eine NfL (Nachricht für Luftfahrer), an der wir als BVCP mitgewirkt haben, in der endlich die lange umkämpften Erleichterungen in Form von allgemeinen Grundsätzen der Landesluftfahrtbehörden für Ausnahmegenehmigungen von den bestehenden Verboten möglich geworden sind: Nachricht zur NfL
Erforderlicher Kenntnisnachweis
Ab 2 kg Abfluggewicht des Copters ist zusätzlich ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Für private Steuerer von Multikoptern bietet sich eine Einweisungsbescheinigung an – der Kenntnisnachweis für Copterflüge aus Freizeit und Sportinteresse. Diesen kann man beim Deutschen Aero Club oder dem DMFV erhalten.
Gewerbliche Copter-Piloten benötigen dagegen einen Kenntnisnachweis mit höheren Anforderungen und müssen hierzu eine Prüfung bei einer hierfür vom Luftfahrt Bundesamt zugelassenen Stelle ablegen. Auf der BVCP-Schulungsplattform bieten über 10 Schulungsdienstleister des BVCP unter dem Motto “LEARN TO FLY” entsprechend Kurse und Prüfungen in ganz Deutschland an.
Hier geht es zur BVCP Schulungsplattform Learn to Fly