Zum Schutz der Sportveranstaltungen im Rahmen der UEFA EURO 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Wirkung vom 14. Mai 2024 vorübergehend Gebiete mit Flugbeschränkungen festgelegt, die auch Betreiber von unbemannten Flugsystemen und Flugmodellen betreffen.
Zeitliche Wirksamkeit:
Die eingerichteten Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) gelten grundsätzlich vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 an den Tagen mit Spielbegegnungen jeweils von 3 Stunden vor geplantem Spielbeginn bis 4 Stunden nach Spielbeginn (Spielbeginn ist i.d.R. 15:00, 18:00 oder 21:00 Uhr). Vorläufig scheint es also keine zeitlich umfassenden Flugbeschränkungen zu geben, aber sicherheitshalber schaut nochmal bei dipul.de unter den temporären Geozonen rein, bevor Ihr innerhalb des Geltungszeitraums der Flugbeschränkungen zur UEFA EURO 2024 innerhalb der ED-R-Gebiete fliegen möchtet.
Die tatsächlichen Aktivierungszeiten werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit einem Zeitverlauf von ca. 48 Stunden vor Aktivierung per NOTAM bekannt gegeben.
Diese Städte und Stadien sind als Austragungsorte betroffen:
- Berlin – Olympiastadion
- Dortmund – Signal Iduna Park
- Düsseldorf – Esprit Arena
- Frankfurt – Commerzbank-Arena
- Gelsenkirchen – Veltins Arena Auf Schalke
- Hamburg – Volksparkstadion
- Köln – Müngersdorfer Stadion
- Leipzig – Red Bull Arena
- München – Allianz Arena
- Stuttgart – MHP Arena
Änderungen der Beschränkungen – soweit eine Verringerung der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzung des Gebietes mit Flugbeschränkungen betroffen ist – werden von der jeweiligen Landespolizei festgelegt und von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit NOTAM bekannt gemacht.
Daher unbedingt zeitnah die NOTAMs checken!
Verletzungen einer ED-R können ernsthafte rechtliche Folgen haben – von empfindlichen Ordnungsstrafen bis hin zur Einleitung von Strafverfahren. Darum sollten Fernpiloten vor der Aufnahme von Flugmissionen NOTAMs gründlich checken. Hier hilft auch das Digitale Portal für Unbemannte Luftfahrt (dipul.de) weiter.
Art der Flugbeschränkungen
Für jeden Veranstaltungsort der UEFA Euro 2024 gibt es jeweils drei verschieden große ED-R Zonen mit Flugbeschränkungen und zusätzlich eine RMZ/TMZ-Zone, die je nach Sicherheitslage zum Tragen kommen und vereinfacht zusammengefasst wie folgt aussehen (detaillierte Beschreibung zur „Bekanntmachung Flugbeschränkungen UEFA EURO 2024“ siehe Download Nachrichten für Luftfahrer – NFL 2024-1-3117):
ED-R 1
Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
Seitliche Begrenzung: Kreis mit einem Radius von 2 NM (Nautische Meilen = 1,852 km; d. h. Im Radius von 3,704 km)
Vertikale Begrenzung: GND – FL100 (d.h. von Grund bis 10.000 ft bzw. von 0 bis 3.048 m)
Art der Flugbeschränkungen
In den beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme untersagt (außer für Einsatzkräfte der Polizei oder Einsatzkräften für Rettung und Katastrophenschutz)
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge sind vorab bei der Landespolizei anzumelden und stehen unter Vorbehalt. Das Verfahren und die Erreichbarkeit werden durch die Landespolizei den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.
Durchfluggenehmigungen nach § 17 LuftVO werden nicht erteilt.
ED-R 2
Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
Seitliche Begrenzung: Kreis mit einem Radius von 3 NM (Nautische Meilen = 1,852 km; d. h. Im Radius von 5,556 km)
Vertikale Begrenzung: GND – FL100 (d.h. von Grund bis 10.000 ft bzw. von 0 bis 3.048 m)
Art der Flugbeschränkungen
In den beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme untersagt.
Ausgenommen sind:
- Flüge für der Einsatzkräfte der Polizei und der Bundeswehr
- Flüge im Auftrag und auf Veranlassung oder mit Genehmigung der Polizei, mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge
- Bestimmte Flüge nach Instrumentenflugregeln (für die bemannt Luftfahrt)
- Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um den Veranstaltungsort herum (siehe ED-R „Veranstaltungsort“ 1) unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird.
Jedoch sind Trainingsflüge sowie Foto-, Video- und Vermessungsflüge nicht erlaubt.
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge sind vorab bei der Landespolizei anzumelden und stehen unter Vorbehalt. Das Verfahren und die Erreichbarkeit werden durch die Landespolizei den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.
Durchfluggenehmigungen nach § 17 LuftVO werden nicht erteilt.
ED-R 3
Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
Seitliche Begrenzung: Kreis mit einem Radius von 30 NM (Nautische Meilen = 1,852 km; d. h. Im Radius von 55,56 km)
Vertikale Begrenzung: GND – FL100 (d.h. von Grund bis 10.000 ft bzw. von 0 bis 3.048 m)
Art der Flugbeschränkungen
In den beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme untersagt.
Ausgenommen sind:
- Flüge für der Einsatzkräfte der Polizei und de Bundeswehr
- Flüge im Auftrag und auf Veranlassung oder mit Genehmigung der Polizei, mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge
- Bestimmte Flüge nach Instrumentenflugregeln (für die bemannt Luftfahrt)
- Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um den Veranstaltungsort herum (siehe ED-R 1) unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird.
Jedoch sind Trainingsflüge sowie Foto-, Video- und Vermessungsflüge nicht erlaubt.
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge sind vorab bei der Landespolizei anzumelden und stehen unter Vorbehalt. Das Verfahren und die Erreichbarkeit werden durch die Landespolizei den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.
Durchfluggenehmigungen nach § 17 LuftVO werden nicht erteilt.
Wichtiger Hinweis für die ED-R 1 bis 3: Diese Flugbeschränkungen gelten auch, wenn Ihr bereits für andere sich eventuell überschneidende Flugbeschränkungsgebiete bereits Genehmigungen habt. Bitte schaut Euch in diesem Fall den genauen Wortlaut der Bekanntmachung an, die wir hier für Euch zum Download hinterlegt haben: „NfL 2024-1-3117 – Bekanntmachung zu Gebieten mit Flugbeschränkungen zur UEFA EURO 2024“.
RMZ/TMZ
Zone, in der eine allgemeine Funkkommunikations- und Transponderpflicht besteht, von der – neben den Einsatzkräften der Polizei, sowie Rettungs- und Katastrohenschutzeinsätzen – auch der Einsatz von Flugmodellen und unbemannten Flugystemen bis zu 120 m über Grund aber ausgenommen sind.
Solltet Ihr davon abweichend Flugmissionen über 120 m Höhe planen, ist im Radius von 12 NM (ca. 22 km) um den Veranstaltungsort herum während des Fluges in der RMZ/TMZ, eine dauernde Hörbereitschaft aufrecht zu erhalten und Sprechfunkmeldungen zu geben. Der Auszug aus dem RNZ/TMZ ist ebenfalls zu melden.
Genaueres entnehmt Ihr dann bitte auch dem genauen Wortlaut der Bekanntmachung an, die wir für Mitglieder des BVCP hier zum Download hinterlegt haben: „NFL 2024-1-3117 – Bekanntmachungzu Gebieten mit Flugbeschränkungen zur UEFA EURO 2024“ oder beim BMDV eingesehen werden kann.
Nachfolgend haben wir Euch eine Kartenübersicht der vorübergehend festgelegten Gebiete von Flugbeschränkungen und mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht im nationalen Überblick und für die einzelnen Austragungsorte der Sportbegegnungen erstellt (sollten die Kartenansichten für die ausgewählten Stadien einmal nicht zu sehen sein, einfach Seite neu laden):
Disclaimer: wir haben für euch die Bestimmungen vereinfacht zusammengefasst und grafisch aufbereitet. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, Missverständnisse und zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten. Wenn ihr während der EM 2024 fliegen möchtet, informiert euch bitte vorab im Detail im Dokument „ Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen bzw. Mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2024 der Männer (UEFA EURO 2024)“ über die Bestimmungen zu den einzelnen Verordnungen für die Fußball-Events und holt über NOTAM der DFS und dipul.de jeweils die aktuelle Fassung der temporären Flugbeschränkungen ein.