In vielen europäischen Mitgliedsstaaten sind Luftrecht und Luftverordnung zentral mit nationaler Gültigkeit geregelt.
Nicht so in Deutschland: hier ist das Luftrecht föderal geregelt und untersteht der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Daher müssen bisher Ausnahmeanträge auch in den jeweiligen Bundesländern gestellt und Erlaubnisse von den Landesluftfahrtbehörden erteilt werden.
Eine bundesweit verfügbare Online-Lösung zum Einholen von Erlaubnissen könnte den bürokratischen Aufwand reduzieren helfen.
Schon damit deutsche Copter-Piloten und Ihre Unternehmen mit der ab 2020 in Kraft tretenden EU-Regelung nicht schlechter gestellt sind als Copter-Piloten in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten, muss es auch in Deutschland möglich werden, an einer Stelle den Antrag für ganz Deutschland zu stellen – genauso wie für jeden anderen EU-Mitgliedsstaat. Das kann zentral erfolgen (beispielsweise über das LBA) oder dezentral, z.B. über die Landesluftfahrtbehörden. Eine Online-Lösung könnte das Verfahren zudem vereinfachen und an die verantwortliche Stelle vermitteln. Wie das funktionieren soll, ist noch nicht abschließend geklärt, wir sprechen aber bereits mit den Verantwortlichen über eine für unsere Copter-Piloten praktikable Lösung und werden euch sofort informieren, sobald diese sich konkret abzeichnet.
Um uns hierbei zu unterstützen, wäre es hilfreich, eure Meinung zu zwei Fragen zu erfahren, die wir in Kooperation mit unserem Mitglied FlyNex der Copter-Community stellen:
Über das Ergebnis der Umfrage werden wir nach Auswertung berichten und die Umfrage-Ergebnisse auch in unsere Gespräche mit dem LBA und dem BMVI einbringen.
Vielen Dank für eure Beteiligung und weiterhin einen guten und sicheren Flug!