DJI Mavic 3

Die C1-Zertifizierung gibt Benutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim Fliegen

DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, hat die weltweit erste C1-EU-Baumusterprüfbescheinigung für Drohnen gemäß der neuen europäischen Drohnenverordnung erhalten.

Das C1-Zertifikat für die Mavic 3-Serie – das ein Update auf C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Benutzer können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die komplexe und kostspielige A2-Prüfung „Remote Piloting License“ bestehen[1]. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das C1-Zertifikat eingeschränkt wurden – es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.

Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und zeugt von der Entschlossenheit und harten Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich einzuhalten. Sie ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d. h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig und gilt für alle Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.

Die Hauptunterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3-Serie mit oder ohne C1-Zertifikat sind:

Betriebsbereich Betriebsbeschränkungen Pilotenkompetenz
Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (fliegt ab sofort und nach dem 31.12.2023 in der Kategorie A1 Open) – Kein Überfliegen unbeteiligter Personen (falls doch, sollte minimiert werden)

– Kein Überfliegen von Menschenansammlungen

– Bedienungsanleitung lesen

– Erwerben Sie das A1/A3-Grundzertifikat „Befähigungsnachweis“ für Drohnen, indem Sie vor dem Bestehen eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ohne Versuchsbeschränkung ablegen

Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Flug in der Kategorie A2 Open bis 31. Dezember 2023; oder in der Kategorie A3 Open nach dem 1. Januar 2024) – Kein Überfliegen unbeteiligter Personen

– Einhalten eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Personen bis zum 31. Dezember 2023

– Nach dem 1. Januar 2024 das Fliegen in menschenleeren Bereichen und mindestens 150 Meter horizontaler Entfernung von Grundstücken

– Bedienungsanleitung lesen

– Erlangen Sie die A2 „Remote Piloting License“, indem Sie eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ablegen und eine eigenständige praktische Ausbildung erklären. Bei Nichtbestehen muss sich der Kunde erneut für die Prüfung anmelden, wobei eventuell zusätzliche Kosten anfallen

C1-zertifizierte Drohnen mit C1-konformer Firmware unterliegen außerdem zusätzlichen obligatorischen Änderungen gemäß der europäischen Drohnenverordnung:

  • Die Mavic 3-Serie erfüllt das neue Geräuschreduzierungsniveau von 83 dB.
  • Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist die Entfernung von der Person/dem Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m wird ActiveTrack deaktiviert.
  • Die Hilfs-LEDs werden während des Gebrauchs automatisch ein- oder ausgeschaltet, basierend auf der tatsächlichen Umgebung, und
  • Die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer, während das UAV eingeschaltet ist.

Diese Änderungen werden aktiviert, sobald eine C1-zertifizierte Drohne der DJI Mavic 3-Serie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogen wird.

Das Antragsverfahren zur Erlangung des neuen Klasse-Kennzeichens C1 für die Mavic 3-Serie soll ab Q4/2022 allen Kunden zur Verfügung stehen. Ab diesem Datum können Nutzer es auf freiwilliger Basis beantragen – einfach und kostenlos. Für den Prozess muss die Drohnen-Seriennummer angegeben und bestätigt werden, dass auf die Firmware aktualisiert wurde, die für den Erhalt der C1-Zertifizierung erforderlich ist. Weitere Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Sobald der C1-Bewerbungsprozess gestartet wurde, enthalten alle zukünftigen Firmware-Updates der Mavic 3-Serie die technischen Änderungen, die das C1-Zertifikat erfordert, und können nicht rückgängig gemacht werden.

Neben der C1-Zertifizierung für die Mavic 3-Serie verpflichtet sich DJI zur Einhaltung der neuen europäischen Drohnenverordnung für andere bestehende und zukünftige Drohnenmodelle und wird mit benannten Stellen zusammenarbeiten, um im kommenden Jahr weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.


[1] Der Drohnengrundschein A1/A3 „Befähigungsnachweis“ wird weiterhin für alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm benötigt.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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