Amazons zweite Version einer Lieferdrohne; Bildquelle: Amazon
Weltweit geplante Neuregulierung des Luftraums von Amazon gefordert!
Bild Amazon: Vorstellung der neuen Luftraumregulierung mit Luftkorridor für Lieferdrohnen

Vorstellung der neuen Luftraumregulierung mit Luftkorridor für Lieferdrohnen; Bildquelle: Amazon

Vor wenigen Tagen hat Amazon den Vorstoß gewagt, der schon lange zu erwarten war. Auf der amerikanischen Drohnenkonferenz Xponential in New Orleans hat Amazon gegenüber der FAA gefordert, für sich beziehungsweise für die autonome Luftfracht per Paketkopter global einen gesperrten Luftkorridor in Form einer horizontalen Flugverbotszone in Höhe von 122-152 m einrichten zu lassen, als Sicherheitspuffer zwischen der klassischen Luftfahrt und der geplanten “Transportzone”, die in der Höhe von 61-121 m ausschließlich für den Drohnen-Fernverkehr reserviert sein soll.

Paketkopter in Reit im Winkel Foto: Andreas Heddergott

Paketkopter in Reit im Winkel
Foto: Andreas Heddergott

Logistikunternehmen wie DHL und Amazon forschen bereits seit Jahren intensiv im Bereich des drohnengestützten Pakettransports. „Same-Day-Delivery“ heißt das Zauberwort, denn immer mehr Online-Handel und steigende Ansprüche der Konsumenten nach möglichst prompter Lieferung treiben den Motor der Entwicklung an. Und DHL wie Amazon wollen diesen Trend bedienen. Der Weg durch die Luft bietet die wohl aussichtsreichste Möglichkeit, Pakete in kürzester Zeit zustellen. Mit seinem Service „Amazon Prime Air“ soll die Zustellung von Paketen bis 2,5 kg per Drohnenlieferdienst durch die Luft Realität werden. Und wie das von Paketstation zu Paketstation sogar vollautomatisiert erfolgen kann hat DHL dieser Tage eindrucksvoll geschildert. Begrenzende Faktoren sind derzeit nur das Gewicht, die durch Akku-Technologie noch begrenzte Reichweite und die hierfür nötige Flugerlaubnis…

So faszinierend die technische Lösung auch ist, eine Frage lässt sie unbeantwortet: wie soll ein autonomes Transportieren mit Paketkoptern luftfahrtrechtlich geregelt werden? Vor diesem Hintergrund erscheinen die von Alexander Dobrindt vorgeschlagene Lösung, Modellflieger sowie Copter-Piloten generell auf eine maximal Aufstiegshöhe von 100 m zu begrenzen, in einem anderen Licht. Und im Zuge einer globalen Regelung könnte dies sogar noch weiter auf 60 m Flughöhe beschränkt werden. Interessant ist auch, dass nach Vorstellung des Bundesverkehrsministeriums gleichzeitig die Möglichkeiten des autonomen Fliegens außerhalb der Sichtweite des Copter-Piloten für gewerbliche Unternehmen erleichtert werden sollen. Ein absolute Notwendigkeit für die Logistikbranche, wenn Paketkopter ohne größeren personellen Aufwand Lieferungen autonom transportieren sollen.

Auch wer die Luftraumüberwachung der Transportdrohnen und die Koordination mit dem sonstigen Flugverkehr regeln soll, ist ein bisher noch ungeklärtes Thema. Modellflieger laufen schon lange Sturm gegen die tieffliegenden Pläne des Bundesverkehrsministeriums. Die von Amazon geforderte Einrichtung einer entsprechend neuen Luftraumregulierung zu Gunsten der Logistikbranche hätte gravierende Folgen für den Modellflug und die übrige Copter-Branche. Und in niedriger Höhe massenhaft herumschwirrende nur autonom gesteuerte Paketdrohnen dürfte die Sorge vor Unfällen bei vielen Bürgern noch weiter erhöhen. Eine solche tiefgreifende Maßnahme darf nicht ohne die Mitwirkung aller davon Betroffenen geführt und entschieden werden. Modellflieger wie Copter-Piloten und die bemannte Luftfahrt sowie die Bevölkerung müssen in die Diskussion und Entscheidungsfindung eingebunden werden.

Was sagt die Politik zur geplanten globalen Neuregulierung des Luftraums?

Wir haben hierzu den Bundestag und Herrn Dobrindt befragt, wie die Politik zu den Forderungen der Logistikbranche steht und welche weiterführenden Überlegungen von politischer Seite bereits angedacht sind. Über die Stellungnahme Herr Dobrindts bzw. des Bundestages werden wir Euch in Kürze informieren.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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