Welches Führungszeugnis benötigt Ihr für den Kenntnisnachweis?
Am 07.04.2017 trat die Neuregulierung der LuftVO in Kraft. Diese schreibt u.a. für alle Copterpiloten, die einen Copter ab 2 kg Abfluggewicht ausserhalb von Modellflugplätzen steuern wollen, einen Kenntnisnachweis vor.
Dieses kann über eine gültige Pilotenlizenz abgedeckt sein oder eine Prüfung bei einer vom LBA zertifizierten Stelle nach § 21 d Luftverkehrsordnung erfordern.
Termine für vorbereitende Kurses oder Prüfungen zum Kenntnisnachweis findet Ihr in unserem neuen BVCP Schulungsportal
Zur Voraussetzung einen Kenntnisnachweis absolvieren zu dürfen wird ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html verlangt, welches nicht älter als 3 Monate sein darf.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen zwei Varianten, wobei nur die erst genannte für Euch relevant ist.
- Führungszeugnisse für private Zwecke
Ihr benötigt diese Variante als Voraussetzung den Kenntnisnachweis erbringen zu dürfen!
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt. - Führungszeugnisse für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt und ist in diesem Fall nicht relevant. Diese Variante ist nicht gefordert!
Das Führungszeugnis kann man persönlich bei der ortsansässigen Meldebehörde beantragen (Bürgerbüro/ Rathaus). Bitte Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen!
Über https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html oder über den Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ hat man auch die Möglichkeit das Führungszeugnis im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
Die Online-Beantragung kennt keine Warteschlangen und funktioniert rund um die Uhr.