Deutlich mehr Bußgelder gegen Besitzer von Drohnen
Nicht per Foto, aber über die Errechnung der Entfernung zur Wolkendecke oder zur Erde wird die Höhe des Copters ermittelt.

Seit kurzem werden deutlich mehr Bußgelder gegen Besitzer von Drohnen verhängt. Anders wissen sich die Behörden gegen die zunehmenden Missbräuche kaum zu wehren. Dabei wird einzig und allein die Flughöhe überprüft. Das fatale daran ist jedoch, dass Verletzungen des Luftrechts in den meisten Fällen von Hobby-Fliegern aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit verursacht werden. Bis zu 762 m hoch, wenn keine Beschränkungen vorliegen. Diese dürfen deutlich höher aufsteigen als die gewerblichen Copter-Piloten, deren Aufstiegshöhe in der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis meist auf 100 m beschränkt ist.

Luftaufsicht in Deutschland ist Sache der Länder

Aufgrund der fehlenden Registrierungspflicht ist es bisher nahezu unmöglich, Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten zu verhängen, selbst wenn man der Drohen habhaft wird (z.B. nach einem Absturz). Findige Behörden sind nun auf die Idee gekommen, dort zu suchen, wo sich Copter-Piloten gerne und bereitwillig zu erkennen geben… auf Facebook, YouTube und Co. Hier ermitteln sie anhand der ins Netz gestellten Bilder und Aufnahmen, wie hoch die Drohne während der Aufnahme geflogen ist.

Die Einschätzung fällt um so leichter, je niedriger sie über dem Boden erfolgt. Da es dem Freizeit-Piloten ohnehin erlaubt in schwer messbare Höhen aufzusteigen, konzentrieren sich die Behörden bei ihrer Suche nach Missetätern auf die gewerblichen Copter-Piloten. Und dann liegt es am Copter-Piloten nachzuweisen, dass er nicht höher als 100 m geflogen ist.

Um so wichtiger ist es, dass Copter-Piloten ein Flugbuch führen, wie es der Bundesverband Copter Piloten seinen Mitgliedern kostenlos und Nichtmitgliedern für einen Schutzgebühr von 11,90 € zzgl. Versand anbietet, und hier regelmäßig Ihre Flüge dokumentieren. Gewerbliche Copter-Piloten sind ohnehin von den Luftfahrtbehörden verpflichtet ein Flugbuch zu führen, in dem genau festgehalten ist, wer, wann, wo, wie oft und wie lange geflogen ist und welche besonderen Vorkommnisse es ggf. gab.

Es bleibt zu beobachten, wohin das ganze noch führen wird und ob andere diesem Beispiel folgen wollen. Fraglich ist, ob hierdurch ein merklicher Rückgang der Verstöße erreicht werden kann oder ob hier nicht auf dem Rücken meist ohnehin bedacht und vorsichtig agierender gewerblicher und gewissenhafter privater Copter-Piloten ein Problem ausgetragen wird, dass eigentlich ganz woanders zu suchen wäre.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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