DJI Mavic 3 - C1-zertifiziert

Die C1-Zertifizierung bietet Benutzern der Mavic 3 und Mavic 3 Cine mehr Freiheit beim Fliegen

DJI hat den Prozess für die Beantragung der C1-Zertifizierung für Kunden gestartet, die das neue Identifikationslabel der Klasse C1 für die Drohnen Mavic 3 und Mavic 3 Cine erhalten möchten.

Ab dem 9. Dezember können Nutzer das C1-Zertifikat auf freiwilliger Basis beantragen – einfach und kostenlos. Für den Prozess müsst Ihr Eure Drohnen-Seriennummer angeben und bestätigen, dass Ihr auf die Firmware aktualisiert haben, die für den Erhalt der C1-Zertifizierung erforderlich ist. Benutzer, die das Label nach der Aktualisierung ihrer Firmware erhalten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle zukünftigen Firmware-Updates der Mavic 3 und Mavic 3 Cine die vom C1-Zertifikat geforderten technischen Änderungen enthalten und nicht rückgängig gemacht werden können. Wie das genau funktioniert, könnt ihr bei DJI erfahren: Anmeldeverfahren für die C1-Zertifizierung der DJI Mavic 3 Classic

Das C1-Zertifikat für die Mavic 3 und Mavic 3 Cine bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Benutzer können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und benötigen  nicht mehr zwingend das Fernpilotenzeugnis A2 [1]. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das C1-Zertifikat eingeschränkt sind – es sei denn, sie haben nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung erhalten.

Das C1-Zertifikat – die weltweit erste C1-EU-Baumusterprüfbescheinigung für Drohnen nach der neuen europäischen Drohnenverordnung – wurde Anfang dieses Jahres von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt. Sie ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d. h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig und gilt für alle Hardware und C1-aktualisierte Firmware der DJI Mavic 3 und Mavic 3 Cine.

Die Hauptunterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3 und der Mavic 3 Cine mit oder ohne C1-Zertifikat sind:

Betriebsbereich Betriebsbeschränkungen Pilotenkompetenz
Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (fliegt ab sofort und nach dem 31.12.2023 in der Offenen Kategorie A1) – Kein Überfliegen unbeteiligter Personen (falls doch, sollte das minimiert und idealerweise vermieden werden)

– Kein Überfliegen von Menschenansammlungen

– Bedienungsanleitung lesen

– Erwerben des Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnen, indem Sie vor dem Fliegen eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt wird

Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Flug in der Offenen Kategorie A2 bis 31. Dezember 2023 und in der Offenen Kategorie A3 nach dem 1. Januar 2024) – Kein Überfliegen unbeteiligter Personen

– Einhalten eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Personen bis zum 31. Dezember 2023

– Nach dem 1. Januar 2024: Fliegen in menschenleeren Bereichen und mindestens 150 Meter horizontaler Entfernung von Grundstücken

– Bedienungsanleitung lesen

– Erlangen des Fernpilotenzeugnis A2, indem man eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ablegt und eine eigenständige praktische Ausbildung erklärt. Bei Nichtbestehen muss sich der Kunde erneut für die Prüfung anmelden, wobei eventuell zusätzliche Kosten anfallen

C1-zertifizierte Drohnen mit C1-konformer Firmware unterliegen außerdem zusätzlichen obligatorischen Änderungen gemäß der europäischen Drohnenverordnung:

  • Die Mavic 3 und Mavic 3 Cine erfüllen das neue Rauschunterdrückungsniveau von 83 dB.
  • Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist die Entfernung von der Person/dem Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m wird ActiveTrack deaktiviert.
  • Die Hilfs-LEDs werden während des Gebrauchs automatisch ein- oder ausgeschaltet, basierend auf der tatsächlichen Umgebung und
  • Die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig, solange das UAV eingeschaltet ist.

Diese Änderungen werden aktiviert, wenn eine C1-zertifizierte DJI Mavic 3 oder Mavic 3 Cine im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogen wird.

[1] Der Drohnenführerschein Kompetenznachweis A1/A3 wird weiterhin für alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm benötigt.

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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