Statement des BVCP zum BMVI-Gesetzentwurf zur neuen LuftVO

Für Copter Piloten ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Hintergrund dessen ist, dass bei einer gewerblichen Nutzung der Drohne eine Vielzahl verschiedener Regelungen zu beachten sind.

Der Bundesverband Copter Piloten hat für die Unterstützung seiner Mitglieder in rechtlichen Fragen die Kanzlei Hoesmann aus Berlin als Kooperationspartner gewinnen können. Die Kanzlei Hoesmann hat sich auf das Foto- und Urheberrecht spezialisiert und beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Thema Drohne und Recht.

Erst Informieren – dann starten

Copter Piloten sollten sich am besten vor der Anschaffung ihres Copters mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. So ist für das gewerbliche Fliegen mit Multicoptern im jeweiligen Bundesland eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Hierbei hat jedes Bundesland andere rechtliche Rahmenbedingungen, welche durch die Piloten einzuhalten sind. Der Pilot sollte sich am besten vor dem ersten Start erkundigen, wo man fliegen darf und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ganz grob kann man sich merken, dass im Rahmen der Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung eine Drohne mit der Kamera nicht über fünf Kilo wiegen darf. Prinzipiell darf ohne Sondergenehmigung nicht in der Nähe von Flughäfen geflogen werden. Auch Innenstädte, Menschenansammlungen und Unglücksorte sind mit einer besonderen Vorsicht zu genießen, da regelmäßig ein Flugverbot über diesen Orten gilt.

Ebenso sollten sich Piloten darüber im klaren sein, dass eine Drohne zum Teil kilometerweit hochsteigen kann, sie aber zu gewerblichen Zwecken ohne gesonderte Genehmigung meist nur bis zu einer Höhe von 100 m geflogen werden darf. Zudem darf eine Drohne den gesetzlichen Bestimmungen nach immer nur auf Sicht geflogen werden soll. Hinsichtlich einer GPS Steuerung und vorprogrammierten Flügen fehlt es zurzeit noch an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Bisher gilt, dass ein manuelles Eingreifen jederzeit möglich sein muss. Der Gesetzgeber ist hier gerade dabei, neue Regeln zu erlassen. Über das Ergebnis werden wir in der Fachgruppe Recht unverzüglich informieren.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen – besondere Konditionen für Mitglieder

Herr Rechtsanwalt Hoesmann steht unseren Mitgliedern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Mitglieder des Bundesverbandes gibt es besondere Konditionen und der Erstkontakt ist kostenlos. Mitglieder können also, wenn sie Fragen zum Thema Drohnen und Recht haben, Rechtsanwalt Hoesmann direkt kontaktieren.

Kanzlei Hoesmann
www.hoesmann.eu
office@hoesmann.eu

Büro Berlin
Storkower Str. 158 | 10407 Berlin | T: 030 956 07 177

Büro München (Zweigstelle)
Adolf Kolping Str. 10 | 80336 München | T: 089 809 184 96
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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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