Ihr habt Fragen zum Drohnen-Führerschein/ Flugkundenachweis oder richtig formuliert zum Kenntnisnachweis für Steuerer von Flugmodellen bzw. Multicoptern/UAS?

Wir versuchen Eure Fragen hier aufzugreifen und bitten um Ergänzungen, falls einige Fragen offen geblieben sind.

 

Wann wurde die Notwendigkeit eines Kenntnisnachweises beschlossen?

Dieser Passus wurde zum 7. April 2017 mit der Neuregulierung der Luft VO beschlossen.

https://bvcp.de/downloads/recht-copter/bgbl117s0683_75070.pdf

 

Für wen ist der Kenntisnachweis Pflicht?

Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm.
Aber auch unter 2 kg ist bei Antragsstellungen für Ausnahmen von den Verboten des LuftVO §21b ein Kenntnisnachweis Voraussetzung.

 

Empfiehlt es sich den Drohnenführerschein auch freiwillig unter 2 kg Copter-Gewicht zu erwerben?

Grundsätzlich dürfen wir die Frage für gewerblich tätige Copter-Piloten mit JA beantworten.

Wer Ausnahmegenehmigungen nach LuftVO §21b bei der Luftfahrtbehörde beantragen muss, um seine Aufträge regelkonform leisten zu können, wird diese ab dem 01. Oktober 2017 veraussichtlich nur mit Nachweis des geforderten Kenntnisnachweises erhalten.

 

Wie lange hat der Kenntnisnachweis Gültigkeit?

5 Jahre

 

Wie sieht der Drohnenführerschein aus?

Er ist in Papierform auszustellen.

Genaue Vorgaben könnt Ihr hier nachlesen:
Form der Bescheinigung für Kenntnisnachweis (NfL 2-347-17)

 

Wer darf den Drohnenführerschein abnehmen?

Nur vom LBA zertifizierte Stellen.

Die Liste wird vom LBA sukzessive aktualisiert:
http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html?nn=569540

 

Wie werde ich zertifizierte Prüfungsstelle?

https://bvcp.de/downloads/recht-copter/00_Informationsblatt.pdf

 

Wo erhalte ich eine Übersicht über Prüfungstermine und Drohnenschulungen zum Kenntnisnachweis?

Was sind die Kosten für Vorbereitungskurse und die Führerscheinprüfung?

https://bvcp.de/schulungen-und-kenntnisnachweispruefungen/

 

Was passiert wenn ich am 01.10.2017 noch keinen Kenntnisnachweis erworben habe?

Das Fliegen mit Coptern über 2 kg ist dann nicht mehr erlaubt.
Vermutlich wird man nur noch dann Ausnahmegenehmigungen erhalten, wenn man schriftlich nachweisen kann, dass man einen Prüfungstermin verbindlich gebucht hat und dieser erst nach dem 01.10.2017 stattfindet.

 

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden wenn in den Themenbereichen jeweils 75 % der erreichbaren Höchstpunktzahl in einer begrenzten Zeit (ca. 60 – 90 Minuten) erreicht wurde. Gestellt werden insgesamt mindestens 51 Fragen aus drei Themenbereichen:

  • Flugbetrieb und Steuerung (22 Fragen)
  • Meterologie (6 Fragen)
  • Luftrecht (23 Fragen)

 

Welche Unterlagen muss ich für die Teilnahme an der Prüfung vorlegen?

Der Bewerber muss sich vor Beginn der Prüfung durch ein gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt sein. Ist der Bewerber noch nicht 18 Jahre alt, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der Bewerber muss eine Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren abgeben. Der Bewerber muss außerdem ein Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregisters vorlegen.

 

Darf ich die Prüfung auch mündlich ablegen?

Grundsätzlich schon, allerdings müssen zwei Prüfer anwesend sein und es muss aussagekräftig alles in einem Prüfungsprotokoll dokumentiert werden.

Uns ist kein Schulungsunternehmen bekannt, welches die Prüfung zur Erlangung des Kenntnisnachweises mündlich abnimmt.

 

Kann man die Prüfung wiederholen, wenn man sie nicht bestanden hat?

Ja, die Prüfung kann wiederholt werden.

 

Welche Themengebiete werden beim Kenntnisnachweis abgefragt?

A) Luftrecht

a)  Gesetzliche Grundlagen, föderale Struktur

b)  LuftVG, SERA, LuftVO, soweit UAS-relevant
c)  Aufstiegserlaubnisse: Notwendigkeit, Gültigkeit, Einzel-/Dauer- erlaubnis, Antragsverfahren
d)  beteiligte Behörden und andere Stellen bei Aufstiegsgenehmigungen
e)  Luftraumstruktur (Lufträume C, E, F und G, kontrolliert/ unkontrolliert)
f)  Flugbeschränkungsgebiete
g)  UAS-Flugverbotszonen
h)  Flugverkehrskontrolle (z.B. DFS, Freigaben etc.)
i)  Veröffentlichungen (NfL, NOTAM; ICAO-Karte)
j)  Bezugsquellen der Veröffentlichungen unter i)
k)  Störungs- und Unfallmeldung
l)  Kennzeichnungspflicht für UAS
m)  Haftung (Luftfahrt-Haftpflicht, Deckungssummen, Versicherungs- bedingungen)
n)  Urheberrecht, Datenschutz
o)  Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten

B) Meteorologie

a)  Mindestwetterbedingungen in Lufträumen
b)  Besondere Wetterlagen (Niederschlag, Nebel, Gewitter, Thermik)
c)  Einsatzgrenzen (Wind, Temperatur)
d)  Örtliche und aktuelle Gegebenheiten

C) Flugbetrieb und Navigation

a)  Flugvorbereitung (Wetter, Luftraum, örtliche Gegebenheiten)
b)  Risikobeurteilung des Einsatzes
c)  Notfallplanung
d)  Absperrung oder Absicherung des Aufstiegsortes
e)  Einweisung von Hilfspersonen
f)  Checklisten, Handbuch, systemspezifische Betriebsgrenzen (Akkulaufzeit, Windanfälligkeit, Signalabschirmung, Störquellen etc.)
g)  Einholung von Freigaben, Abgabe von Meldungen
h)  Programmierung des Gerätes; Fehlerquellen
i)  Systemausfall-Reaktionen und Möglichkeiten (Unterbrechung der Funkstrecke, Verlust GPS Signal, Störquellen/ -ursachen für Signale)
j)  Grobe Höhen- und Entfernungsschätzung
k)  Erkennen der Ausrichtung des Geräts und angemessene Reaktion hierauf
l)  Flugaerodynamik (Kurvenflug, Steig- und Sinkgeschwindigkeit)
m)  Einschätzung äußerer Gegebenheiten und deren Einfluss auf das Flugverhalten
n)  Kenntnis und Ausführung von notwendigen Reaktionen z. B. bei Annäherung bemannter Luftfahrzeuge, Verlust des Sichtkontaktes, Sender-/Empfängerausfall

 

Beinhaltet der Kenntnisnachweis auch eine praktische Flugprüfung?

Nein, der Kenntnisnachweis besteht ausschließlich aus einer theoretischen Prüfung.

 

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Du kannst bei allen Schulungsanbietern zusätzlich einen Prüfungsvorbereitungskurs freiwillig buchen. Kurse und Termine findest Du in unserem neuen BVCP Schulungsportal

 

Wir empfehlen außerdem die App FlyNex 

https://appsto.re/de/PNWXib.i

https://play.google.com/store/apps/details…

 

Bald sind hierzu auch Bücher von Dr. Drohne erhältlich:  

https://www.dr-drohne.de/shop/

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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