Lange Zeit gab es wenig Reaktion seitens der Behörden, wenn sich Drohnen-Piloten nicht an die gesetzliche Bestimmungen hielten. In letzter Zeit häufen sich aber die Hinweise und Mitteilungen, dass die Behörden nun konsequenter gegen unerlaubtes Fliegen vorgehen. Die Bußgeldbescheide sind drastisch und so manch einer hätte sich davon gleich 1-2 weitere Drohnen kaufen können.

Es scheint so, dass sich die Behörden nun besser organisiert haben und neue wie früher angefallene Vergehen mit Bußgeldbescheiden ahnden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Eine der häufigsten Ursachen ist, dass sich Drohnen-Piloten nicht mit der aktuellen Gesetzgebung auskennen oder sich über die örtlichen Bedingungen informiert haben. Da kann es ganz schnell passieren, dass die ein oder andere gesetzliche Bestimmung nicht erfüllt ist oder Verbote nicht beachtet wurden. Das trifft dann nicht nur die, die „auf frischer Tat“ ertappt wurden, sondern kann auch im Nachhinein anhand von veröffentlichten Fotos oder Videos festgestellt werden. Für Spezialisten ist es ein Leichtes, daraus die Flughöhe oder den Standort der Drohne zu errechnen.

Immer häufiger werden auch Ortungsgeräte zum Aufspüren von Drohnen eingesetzt. Oft bei Großveranstaltungen wie der Sprengung des „Weißen Riesen“ in Duisburg. Solche Ereignisse ziehen nicht nur Drohnen-Enthusiasten magnetisch an, auch Hobby-Flieger fühlen sich zu spektakulären Aufnahmen berufen. Orte wie diese sind aber für Drohnen ohne Erlaubnis eine Sperrzone. Bei der Sprengung wurden erlaubterweise Drohnen für die Sicherung des Areals und für die Dokumentation der Sprengung eingesetzt. Neben den 14 angemeldeten Drohne im Auftrag des Abrissunternehmen waren laut Alex Wulf, der mit der Luftraumüberwachung des Areals beauftragt war, aber auch 16 nicht-angemeldete Drohnen aufgespürt und identifiziert worden, die nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen, sofern sie sich in der Sperrzone aufgehalten oder ein anderes Verbot nicht beachtet hatten.

Wie kann ich mich vor Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen schützen?

Zunächst einmal ist es für jeden Drohnen-Piloten wichtig, sich ausreichend über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Maßgeblich ist hier die im April 2017 erlassene neue Luft-Verordnung (LuftVO), die genauestens klärt, wer welche Drohnen mit welchen Auflagen einsetzen darf und in welchen Bereichen bzw. unter welchen Bedingungen die Drohnen ohne spezielle Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht geflogen werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen können bei der zuständigen Behörde oder generell bei der Landesluftfahrt-Behörde des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden.


Dabei sind auch ein paar grundsätzliche Regeln zu beachten:

1. Drohne ausreichend versichern

Zunächst einmal muss für jede Drohne, die nicht in geschlossenen Räumen geflogen wird, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein mit einer Deckungssumme von mind. 800.000 €. Man kann bei seiner Versicherung nachfragen, ob die private Haftpflichtversicherung entsprechend erweitert werden kann. Dabei sollte aber unbedingt beachtet werden, dass die Drohne – anders als sonst bei privaten Haftpflichtversicherungen – auf Basis einer Gefährdungshaftung und nicht nach dem Verschuldungsprinzip versichert ist. Sofern auch gewerblich geflogen wird, sollte sie auch das umfassen, sonst fliegt man am Ende ohne gültige Haftpflichtversicherung. Nur so sind auch Schadensfälle versichert, bei denen kein Schuldner festgestellt werden kann (z.B. entstandene Abstürze und die damit verbundenen Folgeschäden aufgrund eines Windstoßes). Der BVCP bietet hierfür spezielle und günstige Luftfahrt-Haftplicht-Versicherungen der DELVAG (Lufthansa) an: weitere Infos hierzu

2. Drohne feuerfest kennzeichnen

Feuerfeste Kennzeichnungs-Plaketten

Jede Drohne über 250 Gramm muss ab Oktober 2017 mit einer dauerhaft angebrachten, feuerfesten Kennzeichnungs-Plakette versehen sein. Die Plaketten gibt es beim BVCP für jeden Copter in unterschiedlichen Farben und Größen – sogar mit individuellem QR-Code, so dass man Botschaften hinterlegen oder Webseiten verlinken kann. Welche Plakette die passende ist, hängt vom Drohnen-Modell ab. Die Hersteller haben hierzu genaue Spezifikationen heraus gegeben, die unsere Plaketten berücksichtigen.

PICCO – die kleinste Drohnenplakette

Selbst für die kleinsten Drohnen gibt es bei uns Kennzeichnungs-Plaketten. Unser Modell Picco ist mit nur 18 x 8 mm die kleinste Kennzeichnungs-Plakette – kaum größer als ein Fingernagel.

Unsere Plakaten sind aus Aluminium und daher kaum magnetisierbar – wichtig, damit die Funktion des Kompass nicht gestört wird. Die Montage ist denkbar einfach. Die Plaketten sind mit einer hochwertigen Klebefolie von 3M ausgestattet und brauchen einfach nur an einer glatten Stelle aufgeklebt werden.

3. Kenntnisnachweis oder Erlaubnis einholen

In Abhängigkeit vom Gewicht der Drohne (hier gilt das max. Abfluggewicht – kurz auch MTOW genannt) hat der Gesetzgeber folgendes festgelegt:

Nicht nur für Mitglieder: Bundesweit bis zu 250 Kurse verfügbar

  • Piloten von Drohnen über 2 kg zugelassenem Abfluggewicht müssen zuvor einen Kenntnisnachweis erwerben. Für reinen Modellflug, also Flüge aus reinem Freizeit- und Sportinteresse, genügt der kleine Kenntnisnachweis. Alle anderen benötigen den großen Kenntnisnachweis nach § 21a, mit dem auch gewerblich geflogen werden darf. Aber Vorsicht! Werden privat erstellte Fotos oder Filme auf gewerblichen Seiten gepostet können diese zu gewerblichen Aufnahmen werden, auch wenn dafür kein Geld fließt. Facebook & Co. steigern mit den Aufnahmen der Nutzer Ihre Attraktivität und deren Ziel ist ja bekannterweise gewerblicher Natur. Der Kenntnisnachweis ist auch für die Beantragung von Ausnahmeregelungen von den erlassen Verboten erforderlich.
  • Piloten von Drohnen über 5 kg zugelassenem Abfluggewicht müssen über die jeweilige Landes-Luftfahrtbehörde eine Betriebserlaubnis für ihre Drohne einholen. Auch sie benötigen hierfür natürlich einen Kenntnisnachweis. Häufig wird auch eine Dokumentation der Lufteinsätze gefordert. Hierfür haben wir das BVCP-Flugbuch entwickelt, in dem Missionen genauestens erfasst werden können. Es ist Platz für über 250 Flugeinträge und die praktische Aufteilung ermöglicht sogar die Dokumentation mehrerer Copter-Piloten und mehrerer Drohnen gleichzeitig.

 

4. Örtliche Gegebenheiten vor jedem Flug klären

Damit Ihr auch sicher sein könnt, dass Ihr keine gesetzlichen Bestimmungen missachtet, ist es wichtig, vor jedem Flug die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen.

Über welche Karten Ihr Euch informiert müsst oder welche Apps Ihr hier zu Hilfe nehmen könnt, erfahrt Ihr auf unserer Webseite im Beitrag zu den No-Fly-Zones.

5. Rücksicht auf andere nehmen

Initiative des BVCP

Letztlich ist aber entscheidend, wie umsichtig und rücksichtsvoll der Copter-Pilot vorgeht, sowohl was andere Luftverkehrsteilnehmer als auch Personen am Boden angeht. Damit nicht Persönlichkeitsrechte verletzt oder Personen, Tiere oder Sachgegenstände gefährdet werden. Copter-Piloten tragen als Teilnehmer am Luftverkehr eine hohe Verantwortung und sollten der Öffentlichkeit gegenüber Vertrauenswürdigkeit ausstrahlen. Damit auch den Copter-Piloten gegenüber von der Öffentlichkeit Respekt entgegen gebracht wird und ein rücksichtsvolles Miteinander möglich bleibt. Hierzu hat der BVCP Ende 2016 die Initiative Aerial Culture – Fliegen mit Verantwortung ins Leben gerufen, die verbandsübergreifend Copter-Piloten die Möglichkeit gibt, zu zeigen, dass sie verantwortungsvoll fliegen und sich an Regeln halten möchten.


Wenn Ihr das beachtet, sollte Ihr vor Bußgeldern sicher sein.

Wir wünschen allen Copter-Piloten immer einen guten und sicheren Flug.

Fly safe & have Fun !
0 Comments

Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account