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In einem Artikel der jüngsten Ausgabe von STERN.de (Ausgabe 18. Juli 2016) werden von Dronestgram prämierte Bildmotive vorgestellt. Künstlerisch anspruchsvoll und gelungen, zeigen jedoch zwei der Motive Aufnahmen aus einer kritischen Position heraus, die auf keinen Fall zur Nachahmung empfohlen werden dürfen. Obwohl der Artikel nur die Ergebnisse des von Dronestgram durchgeführten Wettbewerbs zeigt, sind doch zwei über Menschenansammlungen aufgenommene Motive  bedenklich und es wird nicht unmissverständlich dargestellt, dass generell solche Aufnahmen nicht erlaubt sind. Hierzu hat der Bundesverband Copter Piloten die Redaktion von STERN.de angeschrieben und um ein umsichtigeres Vorgehen bei der Auswahl der gezeigten Motive und aufklärende Hinweise rechtlicher Gegebenheiten in zukünftigen Ausgaben gebeten.

Artikel STERN.de: Die besten Drohnenfotos des Jahres 2016

Sehr geehrtes Redaktionsteam STERN.de,

in Ihrem Artikel vom 18. Juli 2016 „Die besten Drohnenfotos des Jahres 2016 – Reise | STERN.de“ haben Sie neun von der Fotoplattform Dronestagram prämierte Bilder veröffentlicht, von denen zwei Fotoaufnahmen über Menschenansammlungen fliegend aufgenommen wurden. Das Schwimmbadmotiv von Juan Pablo Bayona und das Strandmotiv von Karolis Janulis. Beide Motive sind wohl in Spanien erstellt worden.

Nun ist es so, dass in den meisten Ländern Europas das Überfliegen von Menschenansammlungen untersagt ist – u.E. auch in Spanien – und aus unserer Sicht ist das bei beiden Bildern gegeben.

Wir haben einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Artikel vermisst, der darauf hinweist, dass solche Motivaufnahmen in Deutschland nicht ohne die Einverständniserklärung aller beteiligter Personen erlaubt sind. Wir befürchten, die wirklich sehr schöne Fotoaufnahmen könnten vielen zum Vorbild dienen oder animieren, ähnliche Aufnahmen zu machen und hierzu über Menschenansammlungen zu fliegen.

Uns würde ebenfalls interessieren inwiefern Dronestagram in Ihren Teilnahmebedingungen darauf hinweist und bei der Auswahl und Prämierung der Motive auf die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen achtet. Ansonsten sollte der Veranstalter in seinen Contest Regeln mit aufnehmen, dass nichts illegal Aufgenommenes gekürt werden darf. Es ist nicht zuletzt im Interesse aller Copter Piloten, dass das ohnehin schon angeschlagene Image nicht weiter geschädigt wird.

Wir würden uns wünschen, dass Sie auf die Abbildung solcher Motive verzichten oder doch zumindest diese mit dem erklärenden Zusatz versehen, dass solche Motivaufnahmen generell nicht erlaubt sind, nur mit ausdrücklicher Genehmigung aller Beteiligten.

Christoph Bach
(Vorstandsvorsitzender BVCP)

 

2 Comments

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  1. Author
    Christoph Bach 8 Jahren ago

    Da hast Du vollkommen Recht. Bei solchen Wettbewerben beeindruck oftmals noch die Höhe oder die gewagte Aktion. Ich finde, diese Wettbewerbe sollten mit Einreichung der Bewerbungen sicher stellen, dass die Aerial Cultures und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden und nicht nur das Bild als solches bewerten. Mit Einreichung könnte das vom Einreicher zugesichert und bei Unklarheiten nochmals konkret vom Veranstalter nachgefragt werden. So würden/werden wir es machen. Das ist natürlich bei einem nationalen Wettbewerb einfacher, als wenn Beiträge in aller Welt geflogen eingereicht werden.

    Stellt sich später heraus, dass die Angaben nicht korrekt waren. Wird der Preis ggf. wieder aberkannt (genau wie im Sport beim Doping). Man muss für Chancengleichheit sorgen. Spannende Motive gibt es auch unter 100 Metern und ohne über Menschenmengen zu fliegen. Das sollte nur erlaubt sein, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

  2. Schraubhuber 8 Jahren ago

    Das blöde ist halt, dass die interessanten Aufnahmen eben oft durch das mehr oder weniger geschickte Verletzen der Regeln entstehen. Da gibt es viele eigentlich harmlose Beispiele, so dass sich die Frage stellt, ob nicht eher die Regeln das Problem sind. Menschenansammlungen sind aber ein klarer Fall, das ist viel zu gefährlich, solange die Systeme keine speziellen Sicherungen besitzen.

Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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