Drohnen sollen nicht höher als hundert Meter fliegen dürfen.
Verkehrsminister Dobrindt arbeitet an neuen Regeln für private und gewerbliche Drohnenflieger und will die Luftverkehrsordnung entsprechend anpassen. Damit möchte er mögliche Unfälle in der Luft vermeiden und die Privatsphäre auf dem Boden stärker schützen. Zu den neuen Regeln zählt, dass private Drohnen nur bis zu 100 Meter hoch fliegen dürfen.
Im Rahmen der Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung ist das für gewerbliche Copter Piloten bereits geregelt – für erweiterte Rechte benötigen diese dann eine Einzelaufstiegserlaubnis, an die besondere Bedingungen geknüpft sind. Betroffen von der neuen Einschränkung sind vor allem die privaten Drohnenflieger und der Modellflugsport, die daher auch gegen eine generelle Beschränkung der Flughöhe sind und für sich eine Ausnahme fordern.
Drohnen mit Kameras nicht mehr im Wohngebiet
Herr Dobrindt plant, dass in Wohngebieten zukünftig Drohnen mit Kameras komplett verboten werden sollen. Fragt sich nur, wie professionelle Copter Piloten noch in Wohngebieten Luftaufnahmen machen können. Hier sollte es eine geeignete Regelung geben, die zumindest gewerblichen Copter Piloten die Möglichkeit gibt, im Rahmen ihrer Aufstiegserlaubnis ihrem Beruf weiter nachzugehen.
Hier könnt Ihr den ganzen Beitrag hören:
Radio-Interview „Neues Gesetz für Drohnenflieger“
Sendung: Schaum oder Haase | 18. Mai 2016 |
Moderator: | Thilo Jahn |
Gesprächspartner: | Tim Hoesmann |