Köln, 04. Januar 2018. Zum Neujahrsauftakt haben Bayern und Baden-Württemberg Formulare zur Ausnahmeregelung für unbemannte Fluggeräte online gestellt, die Ihr dort herunterladen und für Eure Anträge nutzen könnt. Darunter auch Allgemeinverfügungen und Anträge für Einzelerlaubnisse sowie Verbotsausnahmen:
Wir begrüßen die Erleichterung für Copter-Piloten, die im Zuge der allgemeinen Entwicklung seit Oktober 2017 und aufgrund der vereinbarten Gemeinschaftlichen Grundsätze der Bundesländer nun möglich wird.
Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Registrierung beim Luftamt Südbayern bzw. beim Regierungspräsidium Stuttgart für Baden-Württemberg.
Mehr erfahrt Ihr auf der Website des Luftamt Südbayern
oder über das Antragsformular des Regierungspräsidium Stuttgart
Übrigens gibt es ein solches Formular bereits seit November 2017 auch für Niedersachsen