Neue Regeln für den Transport von Akkus im Luftverkehr
Der Hintergrund: Lithium-Polymer- und Lithium-Ionen-Batterien können sich entzünden und sind dann kaum zu löschen. Es ist schon vermehrt vorkommen, dass sich Handy-Akkus selbst entzündet haben. Da hilft dann nur, das Handy in einem Backofen kontrolliert abbrennen zu lassen. Aber hat jeder Flieger einen Backofen? Und wie den brennenden Akku dahin bringen? Besser geeignet sind da sogenannte LiPo-Bags, die feuerfest sind und den Akku so schützen, dass er im Falle des Falles kontrolliert abbrennen kann. Bleibt nur noch das Problem der extremen Rauchentwicklung…
Die gute Nachricht: Der Beschluss der ICAO zur Verschärfung der Regeln für den Luftfrachttransport von Lithium-Ionen-Akkus betrifft nur Händler oder Importeur und sieht vor, den gewerblichen Transport von Lithium-Ionen-Akkus als Luftfracht nur noch mittels Cargo-Flugzeugen und mit max. zu 30% geladenen Akkus zu erlauben.
Für Passagiere und ihr eingechecktes Gepäck oder ihr Handgepäck ändert sich gar nichts, hier gelten weiterhin die bisher schon geltenden Beschränkungen, abhängig von der Akku-Kapazität und davon, ob der Akku im Gerät eingesteckt ist oder als Ersatz-Akku einzeln transportiert wird. Allerdings dürfen Ersatz-Akkus nur noch im Bordgepäck transportiert werden.
Doch was bedeutet dies für Copter-Piloten, deren Copter nur selten ins Bordgepäckfach passen und die meist über mehrere Akkus verfügen? Die Mitnahme einzelner Akkus ist oft nur eingeschränkt möglich. Viele Fluggesellschaften erlauben den Transport nur im Bordgepäck, mit vor Kurzschluss geschützten Anschlüssen (in Originalverpackung oder mit überklebten Anschlüssen), entladen und nur bis zu 2 Akkus pro Person.
Da jede Luftverkehrsgesellschaft aber auch schärfere Regeln anwenden kann und das Recht hat, bestimmte Güter vom Transport auszuschließen, auch wenn diese grundsätzlich nach den internationalen Vorschriften transportiert werden dürfen, können wir daher nur empfehlen, sich rechtzeitig mit der Luftverkehrsgesellschaft in Verbindung zu setzen, mit der man fliegen möchte.
Wir haben für Euch nachgefragt und verschiedene Fluggesellschaften angeschrieben, um zu erfahren, wie diese in der Praxis verfahren und worauf zu achten ist, wenn Privatperson oder Geschäftsreisende mit Multicopter und diversen Akkus verreisen möchten. Bald mehr zu dem Ergebnis.
„Wir bleiben dran – don’t fly away“
Unser Tipp:
Wenn Ihr nicht nur sicher sein wollt, dass Ihr Euren Copter und Eure Akkus auf Flugreisen mitnehmen dürft, sondern auch noch, dass diese am Zielflughafen nicht beschlagnahmt werden, weil das Copter-Fliegen im Zielland verboten ist, dann schaut mal bei unseren Globetrottern von my-road.de nach. Hier findet Ihr Angaben zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Zielländern, unterscheiden nach privatem oder gewerblichem Nutzungszweck, mit Liebe zum Copter-Fliegen weltweit zusammengetragen. Mehr hierzu…