Agrardrohne im Sprüheinsatz

Köln, 7.11.2023 – Mit der Entscheidung der EASA in der vergangenen Woche wurde die vordefinierte Risikobewertung PDRA S-01 angepasst, um landwirtschaftliche Arbeiten zu ermöglichen. Hierdurch kann in einem vereinfachten Prozess eine Genehmigung für landwirtschaftliche Einsätze von Drohnen eingeholt werden.

Workshop Operations Manual & SORAEs erübrigt sich dadurch die Notwendigkeit eine Risikobewertung nach SORA durchführen. Allerdings ist immer noch, wie bei allen PDRAs, die Erstellung eines Betriebshandbuchs erforderlich. Der BVCP bietet Workshops mit Informationen und zur Unterstützung bei der zur Erstellung Eures Benutzerhandbuchs für Anträge in der Speziellen Kategorie an. Der nächste Workshop Operations Manual & SORA im Umfang von 8 Live-Webinare über 8 Wochen zur schrittweisen Erarbeitung des eignen Benutzerhandbuchs (Operations Manual) inkl. Informationen zu Standardszenarios und PDRAs (Pre-Defined Risk Assessments) startet am 15. Januar 2024.

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Die Entscheidung reduziert auch die Notwendigkeit eines von der EASA ausgestellten Entwurfsverifizierungsberichts (DVR) nur für Drohnen, die in SAIL IV betrieben werden. Die Einhaltung der Konstruktionsanforderungen aller in SAIL III betriebenen Drohnen kann deklariert werden. Die EASA wird demnächst ein Konformitätsverfahren für SAIL III-Drohnen zur Konsultation veröffentlichen. Dennoch können Hersteller, die Drohnen für den SAIL III-Betrieb entwickeln, freiwillig einen DVR beantragen.

Darüber hinaus enthält der Beschluss einige Verbesserungen in der SORA, in denen klargestellt wird, dass für die EU eine Überprüfung durch einen Dritten Folgendes bedeutet:

  • Die EASA ist zuständig, wenn es sich um eine Entwurfsbestimmung handelt

und in allen anderen Fällen

  • die nationale Luftfahrtbehörde in allen anderen Fällen oder
  • eine von der Behörde benannte Stelle.

Link zu den Veröffentlichungen der EASA

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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