Nun ist es offiziell bestätigt: im Amtsblatt der Europäischen Union wurde mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/746 DER KOMMISSION vom 5.6.2020 die Einführung der Verordnung (EU) 2019/947 sowie aller daraus resultierenden Folgetermine aufgrund der Corona-Krise um ein halbes Jahr verschoben. Geltungsbeginn für die Verordnung (EU) 2019/947 ist demnach nicht mehr der 1. Juli 2020 sondern nunmehr der 1. Januar 2021.
Auszug aus der Begründung der Europäischen Kommission:
Eine Verzögerung bei der Ausführung der verschiedenen Aufgaben, die für die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission(2) erforderlich sind, insbesondere die Einrichtung digitaler und interoperabler Registrierungssysteme sowie die Anpassung von Genehmigungen, Erklärungen und Zeugnissen, die auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften ausgestellt wurden, ist infolge der COVID-19-Pandemie unvermeidlich.
Für alle Mitgliedstaaten, in denen der UAS-Betrieb erlaubt ist, findet damit weiterhin bis zum 31.12.2020 nationales Recht Anwendung.
Wer sich detaillierter über ddie Entscheidung der EU Kommission informieren möchte, kann hier die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/746 nachlesen.
Mit der morgigen Veröffentlichung will das BMVI auch die Verschiebung um 6 Monate auch für Deutschland bestätigen.