Drohnen-Gesetze

Köln, 04. Januar 2018. Zum Neujahrsauftakt haben Bayern und Baden-Württemberg Formulare zur Ausnahmeregelung für unbemannte Fluggeräte online gestellt, die Ihr dort herunterladen und für Eure Anträge nutzen könnt. Darunter auch Allgemeinverfügungen und Anträge für Einzelerlaubnisse sowie Verbotsausnahmen:

Formulare für unbemannte Fluggeräte (Bayern)

> Erklärung zur Nutzung der Allgemeinverfügung zum Betrieb unbemannter Fluggeräte PDF-Dokument
> Allgemeinverfügung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Luftamt Südbayern) PDF-Dokument
> Allgemeinverfügung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Luftamt Nordbayern) PDF-Dokument
> Aufstieg unbenannter Luftfahrsysteme Einzelerlaubnis – Antrag PDF-Dokument
> Unbemannte Fluggeräte – Verbotsausnahmezulassungsantrag PDF-Dokument

 

Wir begrüßen die Erleichterung für Copter-Piloten, die im Zuge der allgemeinen Entwicklung seit Oktober 2017 und aufgrund der vereinbarten Gemeinschaftlichen Grundsätze der Bundesländer nun möglich wird.

Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Registrierung beim Luftamt Südbayern bzw. beim Regierungspräsidium Stuttgart für Baden-Württemberg.

Mehr erfahrt Ihr auf der Website des Luftamt Südbayern

oder über das Antragsformular des Regierungspräsidium Stuttgart

Übrigens gibt es ein solches Formular bereits seit November 2017 auch für Niedersachsen

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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