Das Probleme bei den Rechtsfragen rund um Copter besteht darin, dass es keine wirklich einheitlichen Regelungen gibt. Es ist eine relativ neue Rechtsmaterie ist, so dass es hier noch keine einheitliche Gesetzgebung und auch keine einheitliche Rechtsprechung zu offenen Rechtsfragen gibt.
Die erste Frage, vor der ein Copter Pilot immer steht ist, ob er privat oder gewerblich handelt. Denn für gewerbliche gelten andere Regeln als für die privaten Piloten. Man sollte darauf achten, dass eine gewerbliche Nutzung schon dann vorliegt, wenn mit dem Copter (und den Fotos) Geld verdient werden kann. Es kommt dabei gar nicht darauf an, dass tatsächlich Geld verdient wird. Wenn ich also zum Beispiel eine Webseite betreibe und hier etwas Werbung für mich mache, besteht bereits eine gewerbliche Betätigung.
Das zweite Problem, vor dem die Copter-Piloten stehen, ist, dass in jedem Bundesland und zum Teil auch in jeder Gemeinde unterschiedliche Regelungen gelten. Schließlich gibt es auch noch Sonderregelungen für Modellflieger, welche auf Extraflugplätzen ihre Modellflugzeuge fliegen lassen können.
Damit ergibt sich ein ziemlich uneinheitliches Bild, was die rechtliche Gesamtsituation angeht.
Daher ist es auch das Ziel des Verbandes, hier darauf hinzuwirken, möglichst einheitliche, für jeden verständliche Regelungen zu erwirken.
Grundsätzliche Regelungen
Unabhängig von der Frage, ob man privat oder gewerblich fliegt, sind jedoch einige grundsätzliche Regelungen zu beachten. Diese sind im Luftverkehrsgesetz und in der Luftverkehrsordnung geregelt. So ist eine Genehmigungspflicht für Copter immer dann gegeben, wenn diese ein Gesamtgewicht (inklusive Kamera / Zubehör) von mehr als 5 kg haben. Der Copter muss dabei auch elektrisch betrieben werden, sprich er darf nicht über einen Verbrennungsmotor oder Raketenantrieb verfügen.
Gemäß § 1 der Luftverkehrsordnung, muss sich jeder Pilot so verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet wird und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Dies bedeutet, dass ein Copter, unabhängig von dem Bundesland, nicht unbeschränkt geflogen werden darf. Gerade bei Menschenansammlungen und Unglücksorten ist daher Rücksicht geboten und ein Flug sollte nicht stattfinden.
Der Luftraum in Deutschland selbst ist in zwei Zonen aufgeteilt: der kontrollierte und der unkontrollierte Luftraum. Im kontrollierten Luftraum benötigt ein Copter-Pilot die Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle. Er kann bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfahren, wie der Luftraum in dem Gebiet geregelt ist, in dem er zu fliegen gedenkt.
Ebenso darf zur Zeit ein Copter nur auf Sicht geflogen werden. Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass ab einer Flughöhe von 100 bis 150 m ein Sichtkontakt nicht mehr wirklich möglich ist und z.B. die Ausrichtung des Copters mit bloßem Auge nicht mehr sicher beurteilen werden kann.
Auch darf nicht alkoholisiert geflogen werden und der Start und die Landung darf nur von Grundstücken erfolgen, wo auch eine entsprechende Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Dass der Startplatz entsprechend gesichert sein muss, versteht sich sicherlich von selbst.
Bevor also ein Copter angeschafft wird, sollten Copter-Piloten sich genau nach den Regelungen erkundigen, welche in ihrem Gebiet gelten. Die zuständige Ordnungsbehörde kann hier bestimmt Auskunft geben. Ebenso sollten bei der Deutschen Flugsicherung Erkundigungen über die Flugzonen in der Umgebung eingezogen werden, in der man fliegen will.
Wer darüber hinaus plant, den Copter unter Umständen auch gewerblich zu nutzen, muss eine Vielzahl weiterer Regeln beachten. Hierzu können Mitglieder mit dem Verband Kontakt aufnehmen und vermittelt gerne weitere Informationen bzw. fachkundige Ansprechpartner.
(Ein Beitrag unseres Mitglieds Tim Hoesmann, Medienrechtskanzlei Hoesmann Berlin)