BMVI

03.01.2022 – Laut Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und mit dessen Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gelten ab sofort in Deutschland bis zum 31.8.2022 für den gewerblichen Drohnenbetrieb reduzierte Abstände zu nicht involvierten Personen in der Unterkategorie A2 für Bestandsdrohnen unter 2 kg – auch ohne C-Klassifizierung.

Damit können Besitzer von Bestandsdrohnen – also Drohnen ohne die neue C-Klassifizierung – Ihre Drohne gewerblich so nutzen, als wenn eine C2-Zertifizierung vorläge. Diese Regelung gilt zunächst nur für Drohnen, die nicht zu Freizeit- und Sportzwecken geflogen werden und bezieht sich nur auf die Unterkategorie A2 der Offenen Kategorie, für die man das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Wie Ihr das Fernpilotenzeugnis A2 erlangen könnt, erfahrt Ihr in unserem BVCP-Schulungsbereich.

Wir freuen uns, dass damit unserem Anliegen entsprochen wird, mit einer Übergangslösung der existenziellen Bedrohung gewerblicher Copter-Piloten und -Unternehmen aufgrund der noch nicht umgesetzten C-Klassifizierung entgegen zu wirken. Die Regelung wird für viele der gewerblichen Unternehmen nun Möglichkeiten eröffnen, in der Offenen Kategorie auch im bevölkerten Bereich zu fliegen, denn diese können sich so bis auf 30 Meter an nicht involvierte Personen annähern und – sofern vorhanden – im Langsam-Modus (max. 3 m/s) horizontal sogar bis auf 5 Meter.

Erste C-zertifizierte Drohnen soll es voraussichtlich ab Mitte 2022 geben. C-Klassen-zertifiziert darf man dann – auch privat zu Freizeit und Sportzwecken – mit Fernpilotenzeugnis A2 wie oben beschrieben sogar bis unter 4 kg schwerer Drohnen fliegen.

Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden sich im Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

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Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)

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